Rudolf Elmer – Staatsanwalt verlangt 3,5 Jahre Freiheitsstrafe

Rudolf Elmer – Staatsanwalt verlangt 3,5 Jahre Freiheitsstrafe
Ex-Banker Rudolf Elmer.

Ex-Banker Rudolf Elmer.

Zürich – Laut Staatsanwaltschaft hat der Ex-Bankmanager Rudolf Elmer die Enthüllungs-Plattform WikiLeaks mit geheimen Bankdaten beliefert und soll dafür dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung verlangt dagegen einen umfassenden Freispruch. Das Urteil erfolgt in einer Woche.

Im letzten Dezember war der heute 59-jährige Rudolf Elmer anlässlich des Prozessauftakts nach der Befragung zur Person und zur Sache körperlich zusammengebrochen. Am Montag konnte der gesundheitlich angeschlagene Beschuldigte an der Fortsetzung des Strafprozesses vor dem Bezirksgericht Zürich wieder teilnehmen. Allerdings musste er nichts mehr aussagen, da nur noch die Parteivorträge auf dem Programm standen.

Laut Staatsanwalt ein «normaler Verräter»
Zuerst ergriff der zuständige Staatsanwalt Peter Giger das Wort und verlangte wegen Verletzung des Bankgeheimnisses sowie Urkundenfälschung eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Giger führte aus, wie der beschuldigte Elmer bereits in den Jahren 2007 und 2008 die Internet-Enthüllungs-Plattform WikiLeaks mit geheimen Daten der Bank Julius Bär beliefert hatte. Elmer nahm in der Folge auch Kontakt zur deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie später zum Finanzminister Peer Steinbrück auf. Mit dem Ziel, über Steuersünder zu informieren. Allerdings ohne Erfolg.

Giger klagte Elmer auch für den Zeitraum vom Januar 2011 ein. Damals nahm der Banker an einer Pressekonferenz in London teil und übergab dabei WikiLeaks-Chef Julian Assange laut Anklage zwei CD’s mit den Daten von rund 2’000 Kunden. «Er ist ein normaler Verräter», erklärte Giger und lastete Elmer eigensinnige Selbstjustiz an. Der selbstgefällige Beschuldigte habe den Deckmantel des Whistleblowers und Gutmenschen angezogen. In Wahrheit führe er eine endlose Fehde gegen seine frühere Arbeitgeberin, die Bank Julius Bär.

Der Ankläger forderte neben der Freiheitsstrafe ein maximales Berufsverbot für Elmer.

Verteidigung verlangt Freispruch
Die Verteidigung verlangte dagegen einen vollen Freispruch. Ein Teil der Delikte sei bereits verjährt, plädierte die Anwältin. Zudem habe Elmer auf den Cayman-Inseln gar nicht als Angestellter einer Schweizer Bank gegolten. Demnach würde das Schweizer Recht gar nicht zur Anwendung kommen. Nicht zuletzt habe Elmer Julian Assange lediglich leere CD’s übergeben. Die Anklage beruhe nur auf puren Vermutungen. Weiter seien die angeblich übermittelten Bankdaten von den Untersuchungsbehörden nicht verifiziert worden. Infolge einer Untersuchungshaft von 188 Tagen forderte die Anwältin für Elmer eine Genugtuung von 37’600 CHF.

Urteil in einer Woche
Das Gericht kam noch zu keinem Entscheid, setzte aber einen Termin für eine Urteilseröffnung fest. Diese soll am Montagmorgen in einer Woche erfolgen. (awp/mc/upd/ps)

 

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