Safra Sarasin wegen mangelhafter Geldwäschereikontrolle verurteilt

Zürich – Die Bank J. Safra Sarasin ist von der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen mangelhafter Geldwäschereikontrolle zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken verurteilt worden. Nach Einschätzung der Behörde hatte das Institut zwischen 2011 und 2014 ungenügende organisatorische Massnahmen ergriffen, um Geldwäscherei im Umfang von rund 71 Millionen US-Dollar zu verhindern.
Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der brasilianischen Korruptionsaffäre «Lava Jato» rund um den Erdölkonzern Petrobras, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Da J. Safra Sarasin im Rahmen eines Vergleichs bereits 16 Millionen Franken an Petrobras gezahlt hatte, verzichteten die Behörden auf eine zusätzliche Ersatzforderung.
Auch eine frühere Vermögensverwalterin der Bank wurde verurteilt. Sie erhielt wegen qualifizierter Geldwäscherei eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Ihre Taten betrafen laut der Bundesanwaltschaft Transaktionen von insgesamt 29,2 Millionen Dollar und erstreckten sich über mehr als drei Jahre, teils auch nach ihrem Wechsel zu einem anderen Schweizer Institut.
Korruptions-Zahlungen an Petrobras-Chefs
Die Ermittlungen zeigten laut Bundesanwaltschaft, dass die ehemalige Mitarbeiterin Kunden betreute, die in korrupte Zahlungen an Petrobras-Führungskräfte verwickelt waren. Über die Bank wurden dabei Gelder von Baufirmen und Ölfirmen transferiert, um Vorteile bei Vertragsvergaben zu erlangen.
Insgesamt habe die mangelhafte Organisation der Bank Geldtransfers von 42,5 Millionen Dollar ermöglicht, hinzu kamen weitere 28,5 Millionen Dollar an Zahlungen, die von Empfängerbanken zurückgewiesen wurden. Diese Versäumnisse hätten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes beeinträchtigt, hielt die Bundesanwaltschaft fest.
«Erheblich erschwerte» Ermittlungen
Ein parallel geführtes Verfahren wegen Bestechung ausländischer Amtsträger stellte die Behörde hingegen ein. Weder der Bank noch der Ex-Mitarbeiterin konnte demnach nachgewiesen werden, dass sie vorsätzlich in die Ausführung der Korruptionszahlungen eingebunden waren. Auch ein dritter Beschuldigter, ein Mitarbeiter der Bank, wurde entlastet.
Die Bundesanwaltschaft erklärte, die Untersuchung sei durch langwierige Entsiegelungsverfahren vor dem zuständigen Zwangsmassnahmengericht «erheblich erschwert» worden. Erst Ende 2024, mehr als fünf Jahre nach einer Hausdurchsuchung, erhielten die Ermittler demnach Zugang zu wichtigen E-Mail-Postfächern. Mit den nun ergangenen Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen ist das Verfahren abgeschlossen. Alle Parteien haben auf Einsprache verzichtet.
Die Bank J. Safra Sarasin erklärte in einer Stellungnahme, der Strafbefehl stelle kein Schuldeingeständnis dar. Weder die Bank noch ihre Vertreter akzeptierten damit eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung. Zugleich verwies das Institut auf bereits umgesetzte Korrekturmassnahmen, auch auf organisatorischer Ebene. (awp/mc/pg)