SNB-GV: Jordan und Studer erteilen Reformvorschlägen für SNB eine Absage

SNB-GV: Jordan und Studer erteilen Reformvorschlägen für SNB eine Absage
SNB-Direktionspräsident Thomas Jordan. (Bild: SNB)

Thomas Jordan, Direktionspräsident SNB (Bild: SNB)

Bern – Die Führung der Schweizerischen Nationalbank SNB) hat die Generalversammlung am Freitag in Bern genutzt, um auf die Kernaufgaben der Geldpolitik hinzuweisen. Mehreren derzeit kursierenden Reformverschlägen erteilten SNB-Präsident Thomas Jordan und Bankratspräsident Jean Studer eine klare Absage.

Jordan wandte sich mit deutlichen Worten gegen die Vollgeld-Initiative und bekräftigte seine ablehnende Haltung zur Schaffung eines Staatsfonds. Studer bezog Stellung gegen eine Vergrösserung des SNB-Direktoriums und gegen eine Veröffentlichung von Protokollen des Direktoriums. Im Zentrum der Kritik des Bankratspräsidenten standen aber Reformideen für eine Erweiterung der Ziele der SNB.

Die Reformvorschläge wollen den gesetzlichen Auftrag, wonach die SNB für Preisstabilität zu sorgen habe, um weitere Postulate wie Vollbeschäftigung und Wechselkursstabilität ergänzen. Eine hohe Beschäftigung und stabile Währungsverhältnisse seien zweifelsohne sehr wichtige wirtschaftspolitische Anliegen, die auch die SNB teile, sagte Studer.

Langfristig stünden Preisstabilität, Währungsstabilität und Vollbeschäftigung zwar grundsätzlich in einer harmonischen Beziehung zueinander. Kurz- und mittelfristig gebe es aber immer wieder Zielkonflikte, warnte Studer. Seiner Ansicht nach könnte es die Führung der Geldpolitik behindern, wenn die SNB neben dem primären Ziel zur Preisstabilität weitere Aufgaben übernehmen müsste.

Breit abgestützte Entscheide
Nach der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015 wurden vermehrt auch Forderungen nach einer Vergrösserung des SNB-Direktoriums laut, um die geldpolitischen Entscheide besser abzustützen. Dies hält Studer für unnötig, obwohl das SNB-Direktorium bloss drei Mitglieder zählt. Schon heute sei sichergestellt, dass eine Vielfalt von Analysen, Einschätzungen und Sichtweisen in die Entscheidungsfindung einfliesse, betonte Studer vor den Aktionären.

Eine Vergrösserung des Direktoriums wäre mit der Gefahr verbunden, dass Interessengruppen versucht sein könnten, ihre Gewährsleute zu platzieren, gab Studer zu bedenken. Damit würde die Ernennung der Direktoriumsmitglieder und ihrer Stellvertreter «verpolitisiert».

Die Transparenz bei den geldpolitischen Entscheiden zu erhöhen, sei an sich eine vernünftige Absicht, sagte Studer zu einem dritten Reformvorschlag. Er sprach sich aber gegen eine Veröffentlichung der Protokolle aus, welche die Diskussionen im Direktorium im Vorfeld von geldpolitischen Entscheiden wiedergeben.

Da das Direktorium nur aus drei Mitgliedern bestehe, würde die Publikation der Protokolle eine offene und kontroverse Diskussion im Gremium verhindern, monierte der ehemalige Neuenburger Staatsrat. Zudem sei das Direktorium eine Kollegialbehörde, die nach aussen nur mit einer Stimme spreche.

Unnötiges und gefährliches Experiment
SNB-Präsident Jordan nahm deutlich Stellung gegen die Vollgeld-Initiative. Ein Vollgeldsystem bestehe heute in keinem Land, würde einen radikalen Umbau des heutigen Finanzsystems bedingen und sei ein unnötiges und gefährliches Experiment.

Die SNB teile die Bedenken des Bundesrats, der die Initiative ohne Gegenentwurf abgelehnt hatte. Die im Dezember eingereichte Initiative verlangt die Schaffung von Zahlungsverkehrskonten für Haushalte und Unternehmen. Diese müssten von den Banken ausserhalb ihrer Bilanzen geführt werden, wie dies heute bei Wertschriftendepots der Fall ist. Diese Konten wären vollständig durch Geld der Nationalbank unterlegt.

Die Idee dahinter ist, dass dies Bankpaniken verhindern und damit die Stabilität des Bankensystems erhöhen würde. Eine Bankpanik tritt typischerweise dann auf, wenn Kunden befürchten, dass ihre Bank die Einlagen nicht mehr auszahlen kann. Da die Zahlungsverkehrskonten in einem Vollgeldsystem mit Geld der Nationalbank unterlegt wären, könnten an der Sicherheit dieser Einlagen keine Zweifel mehr aufkommen.

Allerdings bedeute dies nicht, dass das Finanzsystem als Ganzes stabiler würde, gab Jordan zu bedenken. So könne das Vollgeldsystem zum Beispiel Finanzblasen nicht verhindern, denn diese beruhten in erster Linie auf Fehleinschätzungen von Investoren. Die Vollgeldinitiative würde die Finanzierung solcher fehlgeleiteter Investitionen zwar etwas erschweren, aber nicht unterbinden.

Entlastung für Bankrat
Die Aktionäre stimmten den meisten traktandierten Begehren mit grosser Mehrheit zu. So wurde dem dem Bankrat Entlastung erteilt und es sollen 1,5 Mio CHF vom Jahresgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Die Generalversammlung wählte die bisherigen Mitglieder Monika Bütler, Heinz Karrer, Daniel Lampart, Olivier Steimer und Cédric Pierre Tille erneut als Mitglieder des Bankrats für die Amtsdauer von 2016 bis 2020.

Ein Aktionärsantrag wurde abgelehnt. Dieser hatte die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Nationalbankgesetzes betreffend Einsichtsrecht in das Aktienregister, die Teilnehmerliste und das Protokoll der Generalversammlungen sowie in die Voten der öffentlich-rechtlichen Aktionäre gefordert. (awp/mc/upd/ps)

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