Staatsanwaltschaft fordert im UBS-Prozess Busse von mindestens 2 Mrd Euro

Staatsanwaltschaft fordert im UBS-Prozess Busse von mindestens 2 Mrd Euro

Paris – Im Pariser Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlich gefällten Urteile beantragt. Deutlich tiefer sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.

Die UBS soll eine Busse von «mindestens 2 Milliarden Euro» bezahlen und UBS Frankreich eine solche von 15 Millionen Euro, teilte das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Zudem fordert der französische Staat als Nebenkläger eine Milliarde Euro als Schadenersatz.

Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Milliarden Euro. Im Prozess von 2019 war die Bank zu einer Strafe von 3,7 Milliarden Euro und 800 Millionen Schadenersatz – also total 4,5 Milliarden – verurteilt worden.

Die UBS selber nimmt zu den Entwicklungen am Pariser Gericht nicht Stellung, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mitteilte. Der Prozess dauert noch bis am morgigen Mittwoch. Bis ein Urteil gefällt wird, könnten aber noch Wochen oder Monate vergehen.

Anklagepunkte bestätigt
Der UBS wird vorgeworfen, französische Kunden dazu angestiftet zu haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet.

Die Bank habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten hatte, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.

Strafe gegen Raoul Weil gefordert
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilen Mitarbeiter Hervé D’Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage für den vor zwei Jahren erstinstanzlich freigesprochenen früheren Chef der weltweiten Vermögensverwaltung, Raoul Weil, eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 300’000 Euro.

In dem seit dem 8. März in Paris laufenden Berufungsprozess verlangt die Bank für sich einen Freispruch. Im Jahr 2018 hatte die UBS für den Fall in Frankreich in ihren Büchern 450 Millionen Euro zurückgestellt. (awp/mc/ps)

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