UBS-Prozess: Entscheid des obersten französischen Gerichts am 15. November

UBS-Prozess: Entscheid des obersten französischen Gerichts am 15. November

Zürich / Paris – Die UBS erhält das Urteil des obersten französischen Gerichts im Prozess wegen Beihilfe zur Geldwäscherei und rechtswidriger Kundenanwerbung am 15. November. Die Schweizer Grossbank hat vor dem Kassationsgericht in Paris das Urteil des Appellationsgerichts angefochten, das die Bank in zweiter Instanz zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verurteilt hat.

Am Mittwoch hatte nun eine Anhörung vor dem obersten Gerichtshof stattgefunden. Findet die UBS mit ihrer Berufung Gehör, so würde der Fall wieder an das Appellationsgericht zurückgewiesen werden. Bei einer Abweisung der Kassationsbeschwerde hätte die Bank auch vor der letzten Instanz in Frankreich verloren.

Der Steuer-Rechtsstreit zieht sich nun schon seit zehn Jahren hin. Im Februar 2019 war die UBS erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte die UBS 2021 ebenfalls schuldig befunden, die Strafzahlungen aber auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro heruntergesetzt.

«Beispiellose» Strafzahlung
UBS-Verteidiger Patrice Spinosi bezeichnete den Fall am Mittwoch vor dem Kassationsgericht als «ausserordentlich». Es sei «das erste Mal in Europa», dass eine Schweizer Bank verurteilt werde, weil sie Kundengelder «im Einklang mit dem Bankgeheimnis verwaltet habe».

Auch die vom Appellationsgericht verfügten Zahlungen, die Einziehungssumme von 1 Milliarde Euro und Schadersatz von 800 Millionen Euro für den Staat seien «beispiellos», sagte der Anwalt. Er forderte das oberste Gericht auf, das Urteil der Vorinstanz umzustossen.

Dagegen verwies der Vertreter des Staates auf die umfangreichen Nachforschungen des Staates, um die hinterzogenen Steuersummen aufzufinden. Die staatlichen Stellen hätten wegen der Verschleierungshandlungen Sachverhalte rekonstruieren und Amtshilfen in Anspruch nehmen müssen. Bankinstitute hätten zudem eine besondere Sorgfaltspflicht und müssten eine aktive Rolle bei der Geldwäscherei spielen, machte der Anwalt des französischen Staats geltend. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert