UBS scheitert mit Einspruch gegen Milliarden-Kaution in Frankreich

UBS scheitert mit Einspruch gegen Milliarden-Kaution in Frankreich
UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)

Strassburg – Die UBS ist mit ihrem Rekurs gegen eine Milliarden-Kaution in Frankreich endgültig abgeblitzt. Die Summe sei verhältnismässig, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die UBS ist mit der Argumentation nicht einverstanden.

Der Entscheid fiel einstimmig und ist definitiv. Dies geht aus dem Urteil vom Donnerstag hervor. Die französische Justiz hatte die Bank 2014 verpflichtet, eine Kaution in Rekordhöhe von 1,1 Mrd EUR (rund 1,17 Mrd CHF) zu zahlen. Hintergrund sind steuer- und strafrechtliche Ermittlungen.

Die französischen Behörden werfen der UBS vor, sie habe reichen Kunden von 2004 bis 2012 bei der Steuerhinterziehung geholfen. Zudem wird sie der Geldwäscherei verdächtigt. Um Geldflüsse zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein. Die Bank weist die Vorwürfe zurück und hält den Prozess für «hoch politisiert».

Vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte sich die UBS nach einer Niederlage vor dem Pariser Kassationsgericht über die Höhe der Kaution beschwert. Sie sah darin einen Verstoss gegen die Eigentumsfreiheit und die Unschuldsvermutung. Auf diese Garantien der Menschenrechtskonvention können sich auch Unternehmen berufen.

Noch keine Vorverurteilung
Die Strassburger Richter folgten dieser Argumentation nicht. Die Kaution sei lediglich vorläufig und damit keine Vorverurteilung, urteilten sie. Und die Höhe der Summe sei von der französischen Justiz gründlich geprüft worden. So seien das Ausmass der Vorwürfe, der potenzielle Schaden und die Höhe einer denkbaren Geldbusse sowie die finanziellen Ressourcen der Bank berücksichtigt worden. Zudem werde die Kaution im Falle eines Freispruchs zurückbezahlt.

In ihrer Entscheidung erinnerten die Richter daran, dass es in Europa wachsende und berechtigte Bedenken gegenüber Wirtschaftsstraftaten durch sozial inakzeptables Verhalten gebe und dass es schwierig sei, diese Delikte zu ahnden. Mit einer Kaution könne sichergestellt werden, dass Beschuldigte während eines Verfahrens anwesend sind und eine mögliche Geldstrafe sowie Schäden beglichen werden.

Die UBS bedauert den Entscheid und ist mit der Argumentation der Richter nicht einverstanden. Dies teilte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Die Höhe der Kaution entspreche nicht den zugrunde liegenden Fakten. Allerdings schätzt die Bank die Tatsache, dass das Gericht den Fall überhaupt prüfte. Dies zeige die beispiellose Natur des Falls. Die UBS will weiterhin eine Lösung des Verfahrens in Frankreich anstreben. (awp/mc/upd/ps)

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