UBS und Bund unterzeichnen Abkommen zur Verlustgarantie aus CS-Übernahme

UBS und Bund unterzeichnen Abkommen zur Verlustgarantie aus CS-Übernahme
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin EFD. (Bild: admin.ch)

Zürich / Bern – Die Grossbank UBS und der Bund haben den Vertrag für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Credit Suisse-Notübernahme unter Dach gebracht. Damit haftet der Bund definitiv mit 9 Milliarden Franken für Verluste aus einem umfangreichen Portfolio von CS-Vermögenswerten. Die Garantie tritt allerdings erst in Kraft, wenn die UBS darauf Verluste von mehr als 5 Milliarden erleidet.

Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte am Freitag, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die UBS mitteilten. Bereits am kommenden Montag (12.6.) soll die Übernahme der UBS durch die CS dann offiziell abgeschlossen werden.

Der Bund hatte die Verlustgarantie bereits am 19. März anlässlich der CS-Notübernahme durch die UBS zugesagt und kommuniziert. Heute erfolgte noch die schriftliche Unterzeichnung des ganzen Vertrages.

Wohl Grössenordnung von 40 Milliarden
Bei den vom Garantievertrag abgedeckten Vermögenswerten handelt es sich um ein Portfolio von Vermögenswerten der Credit Suisse, das laut EFD rund 3 Prozent der gesamten Aktiven der fusionierten Bank umfasst. Dies dürfte einer Grössenordnung von um die 40 Milliarden Franken entsprechen. Laut Aussagen von UBS-Chef Sergio Ermotti an «Swiss Economic Forum» beträgt die Bilanzsumme nach der Übernahme 1,6 Billionen US-Dollar. Mittelfristig soll diese Summe auf 1,35 bis 1,4 Billionen US-Dollar reduziert werden, was rund 35 Prozent mehr wäre, als die UBS heute hat.

Im Zentrum der fraglichen Vermögenswerte stehen offenbar Kredite und Derivatverträge, die vor allem aus der Investment Bank der Credit Suisse stammen. Die UBS wird ihrerseits verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass «Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert» werden.

Separate Einheit
Die Grossbank schafft für diese Aktiven nun eine separate Organisationseinheit und richtet einen Aufsichtsausschuss, der dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten hat. Der Vertrag bindet die UBS ausserdem an die Schweiz: Um eine Zahlung im Rahmen der Garantie zu erhalten, muss die Grossbank den Schweizer Hauptsitz aufrechterhalten.

In die Garantiedeckung flössen sowohl allfällige Gewinne als auch allfällige Verluste ein, schreibt das EFD. Sie umfasse zudem nur realisierte Verluste – einen über 5 Milliarden hinausgehender Verlust könne die UBS also erst nach einer endgültigen Verwertung der Aktiven geltend machen. Die Vereinbarung gilt zudem nur für Verluste bis maximal 14 Milliarden Franken, betont das Finanzdepartement – darüber hinaus gehende Verlust sind von der Vereinbarung also nicht erfasst.

Gebühren und Risikoprämien
Für den Garantievertrag hat die UBS dem Bund Gebühren zu bezahlen, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. So wird eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken fällig. Zusätzlich fällig wird eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken – das sind 36 Millionen Franken im Jahr.

Dazu kommt noch eine Risikoprämie zwischen 0 und 4 Prozent auf dem Betrag von 9 Milliarden Franken in Abhängigkeit der bereits realisierten und noch zu erwartenden Verluste. Je grösser diese Verluste, desto höher die jeweilige Risikoprämie, die erst bei einer allfälligen Inanspruchnahme der Garantie zu zahlen ist.

Der Vertrag bleibt nach Angaben der UBS so lange gültig, bis sämtliche durch die Garantie abgedeckten Vermögenswerte veräussert worden sind. Allerdings kann aber auch die UBS von ihrem Recht Gebrauch machen, den Vertrag aufzulösen.

Ausfallgarantie
Neben der Verlustgarantie für die UBS hatte der Bund im Zusammenhang mit der CS-Rettung auch eine Ausfallgarantie gegenüber der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Gewährung von Liquiditätsdarlehen in der Höhe von maximal 100 Milliarden Franken gesprochen. Die Credit Suisse habe inzwischen alle bezogenen Beträge aus diesem sogenannten «Public Liquidity Backstop» (PLB) vollständig an die Schweizerische Nationalbank zurückbezahlt, heisst es weiter.

Aus der entsprechenden Garantie seien dem Bund somit bisher keine Verluste entstanden. Im Gegenteil: Er konnte damit per Ende Mai 111 Millionen an Einnahmen generieren. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert