Valiant nimmt Rüge der FINMA zur Kenntnis

Valiant-CEO Michael Hobmaier.

Bern – Valiant nimmt Kenntnis von der Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA), die das Verhalten der Bank im Zusammenhang mit dem Kauf eigener Aktien zwischen August und Oktober 2010 beanstandet. Die FINMA rügt eine Verletzung der einschlägigen Marktverhaltensregeln, anerkennt aber auch die von Valiant bereits getroffenen Massnahmen. Valiant weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die heute von der FINMA verlangten organisatorischen Massnahmen bereits ab Ende 2010 aus eigener Initiative eingeleitet wurden.

Die FINMA hält in ihrer Verfügung fest, Valiant habe mit den Käufen eigener Aktien zwischen August und Oktober 2010 den Kurs der Valiant Aktie hochgehalten und dadurch die Marktverhaltensregeln der FINMA verletzt. In diesem Zusammenhang rügt die FINMA organisatorische Mängel innerhalb von Valiant.

Keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte
Die Bank hatte die Aufsicht am 27. Oktober 2010 um eine Untersuchung des Handels in Valiant Aktien unter Einschluss des Verhaltens von Drittparteien gebeten. Im Rahmen ihrer umfassenden Abklärungen hat die FINMA bei Valiant keinerlei strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt. Zudem wird in der Verfügung der FINMA die Gewähr der Organe von Valiant nicht in Frage gestellt.

In ihrer Verfügung weist die FINMA die Bank an,

a) die Mängel in der Organisation zu beheben und der FINMA bis zum 31. Mai 2012 Bericht über die eingeleiteten Massnahmen zu erstatten und

b) der FINMA bis zum 30. Juni 2012 interne Richtlinien betreffend Handel in eigenen Aktien sowie Market Making einzureichen.

Geforderte Massnahmen bereits eingeleitet
Die von der FINMA geforderten Massnahmen wurden von Valiant bereits ab Ende 2010 eingeleitet. Die FINMA anerkennt denn auch diese von Valiant zwischenzeitlich getroffenen organisatorischen Massnahmen.

Die Bank wird die Verfügung der FINMA nun eingehend analysieren und auch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) prüfen. Dies nicht wegen der geforderten Massnahmen, sondern wegen der Feststellung, Valiant habe gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen. Dieser Vorwurf steht auf einem unpräzisen rechtlichen Fundament und erscheint Valiant unangemessen. Dies namentlich deshalb, weil die geltenden Vorgaben der FINMA zum Marktverhalten von Effektenhändlern sehr offen und wenig präzis formuliert sind. (Valiant/mc/ps)

 

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