VIVERE Sammelstiftung: Eine innovative Lösung zur Bewirtschaftung von Rentnerbeständen

VIVERE Sammelstiftung: Eine innovative Lösung zur Bewirtschaftung von Rentnerbeständen
Daniel Werdenberg, Geschäftsführer VIVERE Sammelstiftung. (Foto: zvg)

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz basiert auf einem dezentralen System, das paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Während des aktiven Berufslebens erfolgt der Kapitalaufbau, im Rentenalter der Kapitalabbau. In einer Pensionskasse sind damit stets sowohl aktive Versicherte als auch Rentenbezüger Teil derselben Solidargemeinschaft.

von Daniel Werdenberg, Geschäftsführer VIVERE Sammelstiftung

Doch was geschieht, wenn dieses Gleichgewicht ins Wanken gerät – etwa weil die Zahl der aktiven Versicherten sinkt oder wirtschaftliche Umstände den Arbeitgeber belasten? Schon ein stark rentnerlastiges Versichertenprofil kann dazu führen, dass eine Pensionskasse die notwendigen Anlagerisiken nicht mehr tragen kann und sanierungsunfähig wird.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und ökonomische Realität

Mit der Einführung von BVG-Artikel 53ebis hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Rentnerbestände nur übertragen werden dürfen, wenn sie ausreichend finanziert sind. Die Intention ist klar: Die finanzielle Sicherheit der Renten soll selbst nach einer Übertragung gewährleistet bleiben.

In der Praxis wird jedoch oft übersehen, dass die Trennung von aktiven Versicherten und Rentnern nicht zwingend zu einer Schwächung führt – im Gegenteil: Unter bestimmten Bedingungen kann die Aufteilung zu einer Erhöhung der finanziellen Stabilität beider Kollektive führen.

Der entscheidende Punkt liegt beim Risikoträger. Ursprünglich sah das BVG vor, dass Arbeitgeber und aktive Versicherte dieses Risiko tragen. In vielen Pensionskassen funktioniert dieses System gut. Die zunehmende Verlagerung hin zu Sammelstiftungen zeigt jedoch, dass dieser Ansatz nicht universell tragfähig ist. (Abbildung unten)

Genau hier setzt das Konzept der Vivere Rentnersammelstiftung an.

Risikotransfer vom Versicherten zum Kapitalmarkt

Die Vivere Rentnersammelstiftung ersetzt den traditionellen Risikoträger „aktive Versicherte“ durch den Risikoträger „Kapitalmarkt“. Die Logik dahinter: Die Risikobereitschaft aktiver Versicherter ähnelt jener eines Investors. Beide sind bereit, gewisse Risiken zu tragen, sofern langfristig eine angemessene Rendite zu erwarten ist. Bei aktiven Versicherten bedeutet dies etwa die Möglichkeit von Sanierungsbeiträgen, die wiederum über eine attraktive Verzinsung des Altersguthabens kompensiert werden können.

Ein institutioneller Investor verfolgt denselben Ansatz: Wenn die langfristige Rendite stimmt, akzeptiert er temporäre Wertschwankungen.

Die Vivere Rentnersammelstiftung nutzt dieses Prinzip und lagert zentrale Risiken – insbesondere das Unterdeckungs- und Langlebigkeitsrisiko – mittels eines strukturierten Swap-Geschäfts an einen Investor aus. Im Gegenzug erhält die Stiftung einen finanziellen Ausgleich, falls der Deckungsgrad unter eine festgelegte Limite fällt.

Da die garantierte Risikodeckung geringer ist als das ertragsstarke Anlagevermögen, profitieren sowohl Investor als auch Rentnerkollektiv von einer attraktiveren Rendite-Risiko-Struktur als in einer klassischen Pensionskasse.

Ein weiterer Vorteil: Die Verpflichtungen werden marktnah bewertet. Das reduziert die finanziellen Risiken zusätzlich, da keine gesetzlich vorgeschriebene, marktfremde Mindestverzinsung wie der BVG-Mindestzins garantiert werden muss.

Mehr Stabilität durch die Trennung der Kollektive

Das Modell der Vivere Rentnersammelstiftung sorgt dafür, dass die Risikofähigkeit auch ohne aktive Versicherte erhalten bleibt. Die finanzielle Sicherheit der Rentenbezüger wird durch eine vom Risikoträger garantierte Wertschwankungsreserve zusätzlich gestärkt. Überschüsse aus der Ver-mögensanlage können zeitnah an die Rentenbezüger ausgeschüttet werden – ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Strukturen.

Die Aufteilung in zwei separate Kollektive führt zu folgenden Verbesserungen:

  • Erhöhung der finanziellen Sicherheit der Rentenbezüger
  • Reduktion des Sanierungsrisikos für aktive Versicherte
  • Verbesserte Anschlussmöglichkeiten für die abgebende Pensionskasse
    bei Sammelstiftungen
  • Zeitnahe Ausschüttung von Überschüssen und nicht benötigten Reserven an die
    Rentenbezüger

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