FIFA: Bundesamt für Justiz übermittelt USA Beweismittel

FIFA: Bundesamt für Justiz übermittelt USA Beweismittel

FIFA-Hauptsitz in Zürich.

Bern – Die Schweiz hat den US-Justizbehörden erste Beweismittel im Fall FIFA ausgehändigt. Auf Ersuchen der USA hin sperrte das Bundesamt für Justiz (BJ) zudem 80 Millionen US-Dollar. US-Beamte hielten sich wegen der Ermittlungen während mehrerer Tage in der Schweiz auf.

Bei den Beweismitteln handelt es sich um Unterlagen zu Bankkonten, über die Bestechungsgelder an hochrangige Funktionäre des Weltfussballverbands FIFA geflossen sein sollen, wie das BJ bekanntgab. Die Schmiergelder sollen für die Vergabe von Vermarktungsrechten im Zusammenhang mit Fussballturnieren in Lateinamerika und in den USA bezahlt worden sein.

Die US-Behörden hatten im Rahmen der Rechtshilfe um Unterlagen zu fünfzig Konten auf zehn verschiedenen Banken in der Schweiz ersucht. Ein Teil dieser Unterlagen wurde am Mittwoch den US-Behörden übermittelt, nachdem fünf entsprechende Verfügungen des BJ rechtskräftig geworden waren. In einem weiteren Fall stimmte eine Konteninhaberin der Herausgabe der Unterlagen zu.

80 Millionen Dollar eingefroren
Die weiteren Kontounterlagen dürften in nächster Zeit ebenfalls an die US-Behörden übergeben werden: Das BJ hat diese Woche drei entsprechende Verfügungen erlassen, diese sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Verfügungen würden «fortlaufend folgen», schreibt das BJ. Im Rahmen des US-Verfahrens sind bei Schweizer Banken zudem auf 13 Bankkonten rund 80 Mio USD gesperrt worden. Sobald das Rechtshilfeverfahren abgeschlossen ist, können die US-Behörden um die Herausgabe dieser Gelder ersuchen, wie das BJ schreibt.

US-Beamte in der Schweiz
Das BJ hat es US-Beamten zudem erlaubt, in der Schweiz Akten zu einem Schweizer Strafverfahren gegen FIFA-Funktionäre einzusehen, das 2010 eingestellt worden war. Die US-Beamten seien im Oktober mehrere Tage lang in der Schweiz gewesen, sagte BJ-Sprecherin Ingrid Ryser auf Anfrage. Die US-Behörden hatten um die Herausgabe dieser Akten ersucht, weil sie die Erkenntnisse als bedeutsam für ihr Strafverfahren erachten. Das BJ bewilligte daraufhin die Anwesenheit von US-Beamten bei der Triage der umfangreichen Strafakten – rund fünfzig Bundesordnern – unter der Leitung von Zuger Behördenvertretern.

Fünf FIFA-Funktionäre ausgeliefert
Ebenfalls auf Ersuchen der USA wurden in Zürich Ende Mai und Anfang Dezember insgesamt neun FIFA-Funktionäre festgenommen. Vier davon – Jeffrey Webb, José Maria Marin, Juan Angel Napout und Eduardo – wurden inzwischen den US-Behörden übergeben, Eugenio Figueredo wurde an Uruguay ausgeliefert. Über die Auslieferung von Julio Rocha, Costas Takkas und Rafael Esquivel muss das Bundesstrafgericht noch entscheiden. Für den neunten Festgenommenen, Alfredo Hawit, ist das formelle US-Auslieferungsersuchen beim BJ noch nicht eingetroffen.

Im FIFA-Korruptionsfall ermitteln die Schweiz und die USA in zwei unabhängigen Verfahren. Das amerikanische Verfahren kreist um Medien-, Marketing- und Sponsoringrechte für Fussballturniere in den USA und Lateinamerika, das Schweizer um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 an Russland und Katar. Im Rahmen des Schweizer Verfahrens wurde auch ein Strafverfahren gegen den langjährigen FIFA-Präsidenten Sepp Blatter eröffnet. (awp/mc/pg)

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