Gericht in Tokio verlängert Haft von Ex-Nissan-Chef Ghosn

Gericht in Tokio verlängert Haft von Ex-Nissan-Chef Ghosn
Carlos Ghosn am 3. April 2019 in Tokio kurz vor seiner erneuten Inhaftierung.

Tokio – Das Tokioter Bezirksgericht hat die Haft von Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn um acht Tage verlängert. Damit hat die Staatsanwaltschaft nun bis zum 22. April Zeit, um formell Anklage zu erheben oder den früheren Top-Manager wieder auf freien Fuss zu setzen.

Ohne den Gerichtsentscheid wäre seine Haft am Sonntag beendet gewesen. Ghosn war in der vergangenen Woche erneut festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, Nissan über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren um fünf Millionen Dollar geschädigt zu haben. Er soll sich dabei persönlich bereichert haben.

Erst Anfang März war Ghosn nach über 100 Tagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In diesem Fall wird ihm finanzielles Fehlverhalten bei Nissan zur Last gelegt. Auch soll er sein Einkommen nicht vorschriftsgemäss und vollständig angegeben haben. Dem einst hoch angesehenen Top-Manager der französisch-japanischen Auto-Allianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi droht in Japan eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Ghosn-Anwälte: «Unmenschlicher Schritt»
Am Donnerstag hatten die Anwälte Ghosns in der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Dokumenten moniert, dass die Ankläger durch die neuerliche Inhaftierung die Vorbereitung der Verteidigung unterbrechen wollten und ein Geständnis erzwungen werden solle. Zudem sei dieser Schritt «unmenschlich», da die Behandlung von Ghosn chronischem Nierenleiden unterbrochen worden sei.

In den Unterlagen finden sich auch Vorwürfe von Ghosns Frau Carole. Sie sei mehrmals durchsucht worden, habe die Badezimmertür offen lassen müssen, als sie zur Toilette ging und eine weibliche Ermittlerin sei im Raum gewesen, als sie geduscht habe. Sie habe sich erniedrigt gefühlt. (awp/mc/ps)

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