Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn und Nationalrat, im Interview zum E-ID-Gesetz

Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn und Nationalrat, im Interview zum E-ID-Gesetz
Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn und Nationalrat (Bild: zVg)

Von Helmuth Fuchs

Moneycab: Herr Fluri, Sie sind unter anderem seit 1993 Stadtpräsident von Solothurn, Nationalrat (FDP) und Präsident des Schweizerischen Städteverbands. Und Sie unterstützen das zur Abstimmung stehende E-ID-Gesetz. Weshalb sollen private Unternehmen, Kantone (Schaffhausen, Zug) und Städte, nicht aber der Bund Herausgeber der elektronischen Identitäten sein?

Kurt Fluri: Im Bereich von e-Government und elektronischer Identität werden Technologien verwendet, die sich rasch wandeln und weiterentwickeln. Es macht wenig Sinn, wenn nun der Bund eine Infrastruktur für eine solche Lösung aufbaut, die er laufend anpassen und weiterentwickeln muss. Ich bin der Ansicht, dass hier das Know How von privaten Firmen durchaus sinnvoll eingesetzt werden kann.

«Mit dem E-ID Gesetz wurde bewusst eine technologieneutrale Lösung gewählt. Die Technologie und somit auch deren Anbieter sollen sich am Markt orientieren können.» Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn und Nationalrat

Das entspricht im Übrigen einer zukunftsorientierten und bewährten Aufgabenteilung zwischen dem Bund und Dritten: Jeder tut das, was er am besten kann. Der Bund übernimmt dabei eine sehr starke Rolle: Er identifiziert jede einzelne Person, die eine E-ID beantragt. Das ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Bund nicht aus der Hand gibt. Eine eigens zur Prüfung und Aufsicht geschaffene, unabhängige Kommission (EIDCOM) ist zudem mit der Kontrolle der Identity Provider (IdP) betraut. Sie anerkennt diese, kontrolliert sie und kann bei Bedarf auch die Anerkennung wieder entziehen.

Die Anbieter übernehmen die technische Umsetzung, also die Informatiklösungen. Das macht Sinn, denn diese Anbieter können schnell und flexibel auf neue technische Möglichkeiten reagieren. Mit dem E-ID Gesetz wurde bewusst eine technologieneutrale Lösung gewählt. Die Technologie und somit auch deren Anbieter sollen sich am Markt orientieren können. Die Kantone oder Städte beispielsweise sind näher an den Bürgerinnen und Bürgern, kennen deren konkrete Bedürfnisse besser. Die vorgeschlagene Lösung ist flexibel und mit ihr kann damit auch der raschen technologischen Entwicklung Rechnung getragen werden.

Weshalb ist man beim Thema der E-ID nicht gleich vorgegangen wie beim Pass oder der ID: Der Bund arbeitet mit Technologie-Partnern zusammen (z.B. Orell-Füssli), ist aber gegenüber seinen BürgerInnen der Ansprechpartner und behält auch die Verwendungsdaten bei sich (Orell-Füssli hat keine Informationen darüber, wann und wo ich meinen Pass benutzt habe)?

Das Beispiel ist gut gewählt, bei der E-ID ist es nämlich ähnlich: Der Staat behält die Kontrolle über die Identifikationsdaten und definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Beim Pass kommen die Bestandteile auch von Privaten, der Chip etwa von einem Unternehmen in den Niederlanden. Und auch die Identitätskarte wird von einem privaten Unternehmen gedruckt, das vom Staat die Daten erhält.

«Heute wissen wir nicht, was mit unseren Daten geschieht, wenn wir unsere Google-ID, Apple-ID oder Facebook-ID benutzen. Mit dem neuen Gesetz legen wir erstmals den rechtlichen Rahmen bei einer Online-Identifikation fest.»

Im Gegensatz zum Pass oder zur ID ist die E-ID kein Ausweis. Der Bezug und der Einsatz der E-ID ist freiwillig und soll den digitalen Verkehr dort vereinfachen, wo dies eine Person wünscht und sie dies auch ohne E-ID über andere Identifikationsverfahren machen würde. Der Unterschied zur heutigen Situation, wo sich der Kunde bei jedem Anbieter auf eine andere Art identifizieren muss, ist die einfachere, sicherer Handhabung mit nur einer Identität. Wie mit der persönlichen Unterschrift gibt es damit im Internet eine Identifikationsart, die Dutzende von verschiedenen Passwörtern und unterschiedlichen Identifikationsverfahren ersetzt.

Sie haben übrigens recht: In der digitalen Welt fallen auch Nutzungsdaten an. Heute wissen wir nicht, was mit unseren Daten geschieht, wenn wir unsere Google-ID, Apple-ID oder Facebook-ID benutzen. Mit dem neuen Gesetz legen wir erstmals den rechtlichen Rahmen bei einer Online-Identifikation fest. Und der Datenschutz ist sehr streng, strenger noch als sonst üblich. Diese Chance sollten wir nutzen, sonst bleibt dieser Bereich weiterhin ungeregelt. Das ist ein ganz zentraler Grund, weshalb wir die E-ID befürworten.

Und noch etwas: Es gibt bereits heute dezentrale Lösungen, bei denen diese Nutzungsdaten nicht zentral gespeichert werden. Auch das ist mit dem neuen Gesetz natürlich möglich.

Bei SwissSign haben sich zahlreiche Unternehmen wie die Swisscom, die grössten Banken und Versicherungen, die Post, die SBB und die Schweizer Börse SIX in einem Konsortium zusammengeschlossen. Kantone wie Schaffhausen oder Zug, welche schon eine eigene Lösung haben, oder Städte, welche selbst eine E-ID herausgeben wollen, werden diese kaum anderen BürgerInnen zu Verfügung stellen können oder wollen. Wie realistisch ist in dieser Konstellation der von den Befürwortern gewünschte Wettbewerb, da ja alle relevanten möglichen Anbieter schon unter demselben Dach vereint sind? 

Das ist durchaus realistisch. Wir können von einem Wettbewerb ausgehen. Mehrere Firmen und Institutionen haben bereits ihre konkrete Absicht kundgetan, Identity Provider werden zu wollen. Von einem Monopol kann also nicht die Rede sein. Die E-IDs aller Anbieterinnen sind zudem untereinander kompatibel. So haben wir alle am Ende die Wahl, welche Lösung und welches Angebot am besten zu uns passt.

Sie haben als Präsident des Schweizerischen Städteverbandes mitgeteilt, dass die Schweizer Städte die Chance packen wollen, eine elektronische Identität auszustellen und ihre Digitalisierungsstrategien voranzutreiben. Welche Dienste schweben Ihnen vor, welche Sie zum Beispiel in Solothurn mit der neuen E-ID realisieren möchten?

Für uns im Verband war entscheidend, dass eine Ablehnung des Gesetzes die Phase der Unsicherheiten und digitalen Insellösungen um Jahre verlängern und auch die Städte in der Schärfung und Fokussierung ihrer Digitalisierungsstrategien einschränken würde. Ein wichtiger Meilenstein für eine kohärente Digitalisierung auf allen drei Staatsebenen würde damit um Jahre verzögert.

«Die E-ID soll auch im Verkehr mit den Städten/Gemeinden eine Vereinfachung und Vereinheitlichung bringen.»

Mit einer elektronischen Identität können Bürgerinnen und Bürger staatliche Dienstleistungen beziehen, ohne dafür am Schalter zu erscheinen. Für die Städte sind unzählige Möglichkeiten für den Einsatz einer elektronischen Identität denkbar, auch abhängig von der konkreten Ausgestaltung einer E-ID.

Meines Erachtens werden zwar kaum viele Städte eine elektronische Identität ausstellen. Aber sicher werden sie Dienstleistungen mit der E-ID online anbieten können, für die heute eine andere Identifikation nötig ist, beispielsweise eine Unterschrift oder ein persönliches Erscheinen. Primär kann ich mir den Einsatz bei den Dienstleistungen der Einwohnerdienste, im Bereich des Bauwesens oder bei Bewilligungen vorstellen. Die E-ID soll auch im Verkehr mit den Städten/Gemeinden eine Vereinfachung und Vereinheitlichung bringen.

Falls eine Stadt Herausgeberin einer E-ID ist, wird sie einige Daten aus der Kommunikation mit den BürgerInnen auch mit privaten Unternehmen teilen müssen. Sehen Sie kein Problem darin, da ja Behörden ein ganz anderes Vertrauensverhältnis haben mit den BürgerInnen als zum Beispiel ein Online-Shop mit den NutzerInnen?

Nein, das ist ein Missverständnis: Die Stadt wird nie Daten aus der Kommunikation mit den BürgerInnen auch mit privaten Unternehmen teilen müssen. Eine Anbieterin einer E-ID, egal, ob das eine Stadt ist oder ein privates Unternehmen, wird nie wissen, was ich bei einem Online-Shop einkaufe oder was in meinem Betreibungsregisterauszug steht. Das Gesetz verlangt eben gerade, dass diese Daten sicher und getrennt von anderen Daten gespeichert werden. Die Daten dürfen übrigens nur in der Schweiz bearbeitet und gespeichert werden – damit geht die Vorlage noch weiter als das neue Datenschutzgesetz.

«Die Stadt wird nie Daten aus der Kommunikation mit den BürgerInnen auch mit privaten Unternehmen teilen müssen.»

Private Unternehmen also sehen nur die Daten, die datenschutzrechtlich unbedenklich sind und heute auch bei jedem Einsatz einer Kreditkarte zur Identifikation dienen. Und nochmals: Der Einsatz der E-ID ist freiwillig und muss freiwillig bleiben.

Eine der grundlegendsten Erfahrungen aus den kostenlosen Angeboten der Internetgiganten lautet: Wenn Du nicht der (zahlende) Kunde bist, bist Du das Produkt (über die Weitergabe von Informationen über die Nutzer). Wird die E-ID der Städte und Kantone ähnlich dem Pass und der ID einen Preis haben, oder werden Sie eher dem Modell von SwissSign mit der SwissID folgen, welche die ID kostenlos anbietet?

Das von Ihnen skizzierte Geschäftsmodell können wir bei der E-ID ausschliessen. Die Nutzung oder Weitergabe der Daten ist nämlich per Gesetz verboten. Ob die E-ID für die Nutzerinnen und Nutzer etwas kosten wird, ist nicht geregelt. Das heisst, die Anbieterinnen der E-ID können die Preise selber festlegen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass für die NutzerInnen Gebühren anfallen werden. Ich habe bereits gesagt, es wird einen Wettbewerb geben, und die Kunden können ein für sie passendes Angebot wählen. Und falls nötig, kann schliesslich auch der Preisüberwacher intervenieren.

Eigentlich soll die E-ID keine Voraussetzung für den Zugang zu digitalen Leistungen sein, die Post bietet gewisse Dienstleistungen jedoch nur noch in einem mit der SwissID zugänglichen Bereich an. Wie sehen Sie die Entwicklung der E-ID, wo wird sie zwingend sein, wo wird es auch in Zukunft noch möglich sein, sich im digitalen Raum ohne E-ID zu bewegen?

Die E-ID ist freiwillig. Das E-ID Gesetz sieht nicht vor, dass wir nur noch alles online mit einer E-ID abwickeln können. Wer z.B. im Internet einkaufen will, wird das auch ohne E-ID tun können. Wenn es für die Online Abwicklung eines Geschäfts nicht nötig ist, die Identität eindeutig festzustellen, braucht es auch keine E-ID.

«Der Einsatz der E-ID ist freiwillig und muss freiwillig bleiben.»

Zum Schluss des Interviews haben Sie zwei Wünsche frei, wie sehen die aus?

  • Dass das Bundesgesetz über die  E-ID angenommen wird.
  • Dass der E-ID mehr Erfolg bei der Digitalisierung beschieden ist als der SuisseID.

Kurt Fluri

E-ID-Gesetz

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