digitalswitzerland: Inakzeptable Scheinlösung beim Arbeitsgesetz

digitalswitzerland: Inakzeptable Scheinlösung beim Arbeitsgesetz
Andreas W. Kaelin, Deputy Managing Director digitalswitzerland

Zürich – Stellungnahme von digitalswitzerland zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Mit der geplanten Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hätte den Führung- und Fachkräften in sogenannten Wissensberufen ein selbstbestimmtes und zeitlich flexibleres Arbeiten ermöglicht werden sollen. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf verpasst dieses Ziel leider vollständig: Es ist eine Scheinlösung, ohne tatsächlichen Beitrag zum flexibleren Arbeiten. Hinzu kommt, dass die gesamte ICT-Branche, eine der dynamischsten Wirtschaftszweige und Treiberin der Wirtschaft, aus der Vorlage gestrichen wurde. Aus diesen Gründen verlangt digitalswitzerland drei zentrale Anpassungen. Ansonsten ist die Verordnung abzulehnen und eine Lösung über den Gesetzesweg zu suchen.

digitalswitzerland fordert die Anpassung des ungenügenden Vorschlags um folgende zentrale Punkte:
• Einbezug der Informatik- und Telekommunikationsbranche (ICT-Branche).
• Selbstbestimmte Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitnehmende (analog Pikettdienst).
• Selbstbestimmte Festlegung von Wochenarbeitszeit durch Arbeitnehmende.

Einbezug der ICT-Branche ist zwingend
ICT-Arbeitsplätze sind von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften besetzt, die eine hohe Mobilität aufweisen. Die Branche wächst rasant und bereits heute herrscht in der Schweiz akuter Fachkräftemangel (vgl. aktuelle ICT-Fachkräftestudie). Um diese international begehrten Arbeitskräfte in der Schweiz zu halten und zu holen, reichen höhere Löhne nicht aus. Ein stimulierendes Arbeitsumfeld und flexible Arbeitsformen gehören heute zu einem attraktiven Arbeitsplatz.

Trotzdem hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die ICT-Branche kurzerhand aus seiner Vorlage gestrichen. Nur Betriebe aus den Bereichen Rechts-, Steuer- Unternehmens-, Managementoder Kommunikationsberatung sowie Wirtschaftsprüfung und Treuhand flexibleres Arbeiten soll flexibleres arbeiten ermöglicht werden. Andreas Kaelin, Deputy Managing Director von digitalswitzerland, hält fest: «Die Streichung der ICT-Branche ist nicht nachvollziehbar und wir wehren uns dagegen, dass diese wichtige Zukunftsbranche aussen vor gelassen wird.»

Selbstbestimmte Unterbrechung der Ruhezeit und selbstbestimmte Festlegung von Wochenarbeitszeit
Ein Kernelement des selbstbestimmten Arbeitens ist die freiwillige Unterbrechung der Ruhezeit im Sinne der Pikettdienstregelung. Damit Tagesabläufe wie dieser, nicht mehr illegal wären: Arbeitsbeginn im Homeoffice um 6 Uhr, kochen am Mittag für Familie und Hausaufgaben mit den Kindern am Nachmittag. Die noch offene Arbeit wird zwischen 21-23 Uhr erledigt. Am nächsten Morgen findet um 7.30 Uhr eine Videokonferenz statt. In der aktuellen Vorlage wäre dies weiterhin nicht möglich, da die Ruhezeit von 9 Stunden auch nicht ausserhalb des Betriebs selbstbestimmt unterbrochen werden darf. Ohne diese Möglichkeit der freiwilligen Unterbrechung findet aber keine wirkliche Modernisierung des Arbeitsrechts statt – die Vorlage wäre derart ausgehöhlt, dass nicht mehr als ein leeres Versprechen bleibt. Dies ist aus Sicht von digitalswitzerland zwingend zu korrigieren.

Ein weiterer Punkt ist die Wochenarbeitszeit mit freiwilligem Arbeiten an einem Sonntag: Aus Sicht von digitalswitzerland sollen Arbeitnehmende, die aus persönlichen oder familiären Gründen lieber einmal an einem Sonntag anstatt an einem Wochentag arbeiten, dies tun können, ohne dass sie dabei wie heute das Gesetz verletzen. Der Gefahr einer missbräuchlichen Druckausübung zu Sonntagsarbeit durch den Arbeitgebenden muss allerdings begegnet werden. Deshalb darf gelegentliche Sonntagsarbeit nur ausserhalb des Betriebes und nur nach eigenem, freiem Ermessen geleistet werden. Gemäss Vorschlag des WBF ist die freiwillige Sonntagsarbeit weiterhin nicht möglich. digitalswitzerland bedauert dies.

Handlungsbedarf ist unbestritten
Der Wunsch nach selbstbestimmtem Arbeiten bei Führungs- und Fachkadern hat in den vergangenen Jahren zugenommen und ist, in Kombination mit dem richtigen Gesundheitsschutz, förderlich für ein gesundes Privatleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Handlungsbedarf ist breit anerkannt und der Gesetzesweg wäre politisch sowie beim Volk eine mehrheitsfähige Lösung, sollte der Verordnungsweg aufgrund einer Scheinlösung scheitern. (digitalswitzerland/mc)

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