Komitee sammelt Unterschriften gegen Swiss Covid-App

Komitee sammelt Unterschriften gegen Swiss Covid-App
SwissCovid-App. (Bild: BAG)

Bern – Über die gesetzlichen Grundlagen für die Corona-Warn-App soll das Stimmvolk befinden. Eine Gruppierung, vorwiegend aus der Westschweiz, hat gegen die Änderungen im Epidemiengesetz das Referendum lanciert. Das Gesetz ist allerdings bereits in Kraft und gilt vorderhand bis Ende Juni 2022.

Das Referendumskomitee hat bis zum 8. Oktober Zeit, um die 50’000 nötigen Unterschriften zu sammeln. National- und Ständerat hiessen am 19. Juni die Gesetzesgrundlagen für die App gut, mit dringlichen Änderungen im Epidemiengesetz.

Angst vor «digitaler Diktatur»
Eine echte Debatte über die Risiken dieser Tracing Technologie sei dabei nicht geführt worden, kritisiert das Komitee. Zu ihm gehört als einziger Bundesparlamentarier der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Das Komitee fürchtet wegen der App eine «digitale Diktatur» wie in China.

Den Ursprung habe das Komitee, das unter dem Titel «Stop Swiss Covid» auftritt, in der Westschweiz, sagte sein Sprecher François de Siebenthal der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag auf Anfrage. Nach und nach breite sich die Opposition gegen die App aber auf das ganze Land aus.

Die App müsse die Betriebssysteme von Google und Apple durchlaufen, argumentiert das Komitee. Da bestehe die Gefahr, dass die Internetgiganten Daten abschöpfen könnten. Auch bestehe bei der eingesetzten Bluetooth-Technologie ein Missbrauchsrisiko. «Falsch positive Fälle» und unnötige Quarantäne-Verfügungen könnten die Folgen sein.

«Gesellschaftlicher Druck»
Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass «alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen» getroffen werden müssen, damit keine an dem System teilnehmenden Menschen bestimmbar werden. Daten dürfen ausschliesslich auf den einzelnen Mobiltelefonen gespeichert werden und müssen gelöscht werden, wenn sie für eine Benachrichtigung nicht mehr nötig sind.

Mit ausländischen Systemen kann das Proximity Tracing System verbunden werden, wenn der jeweilige Staat ein «angemessener Schutz der Persönlichkeit» gewährleistet.

Das Komitee macht auch geltend, dass «gesellschaftlicher Druck» ausgeübt werden könnte, die App zu verwenden. Das Gesetz schreibt derweil ausdrücklich vor, dass das Herunterladen und Einsetzen der App freiwillig sein muss und niemand benachteiligt werden darf, der die App nicht verwendet.

Räte wollten Gesetzesgrundlagen
Das Komitee macht schliesslich auch geltend, dass die befristet geltenden Änderungen im Epidemiengesetz, die für die Verwendung der App die Gesetzesbasis bilden, auf immer eingeführt werden könnten. So sei es seinerzeit auch bei der direkten Bundessteuer oder bei der Autobahnvignette geschehen, schreibt es dazu.

Die gesetzlichen Grundlagen für die App hatte das Parlament Anfang Mai in der ausserordentlichen Session mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat nannte den Vorstoss unnötig. Gesundheitsminister Alain Berset verwies auf die schon damals weit fortgeschrittenen Arbeiten. Datenschutz, dezentrale Speicherung und die freiwillige Nutzung seien bereits berücksichtigt. (awp/mc/ps)

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