Besteuerung von Google und Co. – OECD legt Vorschlag vor

Besteuerung von Google und Co. – OECD legt Vorschlag vor

Paris – Im Streit um eine gerechtere Besteuerung grosser Internetriesen hat die OECD einen ersten Lösungsvorschlag vorgelegt. Es handele sich dabei um einen «einheitlichen Ansatz» auf internationaler Ebene, teilte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Paris am Mittwoch mit. Darüber, wo und wie insbesondere grosse Internetunternehmen wie Google , Amazon oder Apple Steuern zahlen, wird zwischen den grossen Wirtschaftsmächten schon länger heftig diskutiert.

Der nun von der OECD vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Besteuerung sich nicht nur am jeweiligen Firmensitz orientiert, wie aus dem Papier hervorgeht. Stattdessen sollen internationale Unternehmen auch dort Abgaben zahlen, wo Kunden beziehungsweise Nutzer von Dienstleistungen sitzen und die Unternehmen Gewinne erzielen. Darauf hatten sich die Finanzminister der Top-Wirtschaftsmächte (G7) bei einem Treffen bei Paris im Sommer bereits grob verständigt. Bis Januar 2020 soll auf Ebene der OECD ein globales Regelwerk vereinbart werden.

«Sollte bis 2020 keine Einigung erzielt werden, würde dies das Risiko, dass die Länder einseitig handeln, erheblich erhöhen, mit negativen Folgen für eine ohnehin schon fragile Weltwirtschaft», erklärte OECD-Generalsekretär Angel Gurría laut Mitteilung. «Wir dürfen nicht zulassen, dass dies geschieht.»

Vorschlag betrifft nicht nur Internetriesen
In dem OECD-Papier heisst es nun, dass der Vorschlag nun auf einer «relativ allgemeinen Ebene zusammengefasst» werde, wobei bestimmte Aspekte noch weitere Arbeiten erfordern würden. Darüber hinaus seien eine Reihe von Implementierungsfragen zu klären. Der Vorschlag ziele nicht nur auf Internetriesen ab, sondern auch auf verbraucherorientierte internationale Unternehmen. Das Papier soll in der kommenden Woche beim Treffen der G20-Finanzminister in Washington präsentiert werden und steht nun zur öffentlichen Diskussion.

Digitalsteuer in Frankreich
Paris hatte zuletzt im Alleingang die Digitalsteuer auf nationaler Ebene eingeführt. Viele der von der Steuer betroffenen Unternehmen haben ihren Firmensitz in den USA. Präsident Donald Trump hatte infolgedessen mit Strafzöllen auf französischen Wein gedroht. Auf EU-Ebene war die Einführung einer Digitalsteuer für Online-Riesen im März gescheitert. Deutschland und Frankreich hatten bis zuletzt versucht, die Digitalsteuer in Europa in abgespeckter Variante durchzusetzen.

Aus dem französischen Wirtschaftsministerium hiess es, der OECD-Vorstoss sei eine «vielversprechende Grundlage» für die weitere Arbeit. Man müsse nun sicherzustellen, dass er den Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft gerecht werde. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz forderte die Bundesregierung auf, parallel auf EU-Ebene zu versuchen, eine Einigung hinzubekommen, um so den Druck auf die G20- und die OECD-Staaten aufrecht zu erhalten.

Der Online-Händler Amazon begrüsste den Vorschlag der OECD. Ein breites internationales Abkommen sei von entscheidender Bedeutung, um das Risiko der Doppelbesteuerung und verzerrender einseitiger Massnahmen zu begrenzen und so ein Umfeld zu schaffen, welches das Wachstum des Welthandels fördert.

Ausfälle noch nicht quantifizierbar
Der Schweiz drohen mit dem neuen System Steuerausfälle. Wie viel sie verlieren würde, ist aber noch unklar, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (Sif) auf Anfrage schreibt. Nach wie vor seien sehr viele Details offen und würden kontrovers diskutiert. Fest stehe, dass innovative, exportorientierte Länder mit kleinem Binnenmarkt mit einer Minderung ihrer Gewinnsteuereinnahmen rechnen müssten.

Die Schweiz stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine OECD-Lösung. Sie setze sich für einen multilateralen Ansatz und eine einvernehmliche Lösung ein, hält das Sif fest. Damit könnten unilaterale Massnahmen wie nationale Digitalsteuern verhindert werden. Die Schweiz wirke aber darauf hin, dass die Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung erfolge – und dass der Gewinnanteil, der in den anderen Staaten besteuert würde, gering ausfalle.

Schweiz für Steuerwettbewerb
Zur geplanten Mindestbesteuerung schreibt das Sif, die Schweiz setze sich für den Erhalt des Standortwettbewerbs ein. Im geplanten neuen System bestehe die Gefahr wachstumshemmender Wirkungen und Umverteilungseffekte. Damit eine für die Schweiz gangbare Lösung gefunden werde, sprächen sich die Schweizer Behörden mit jenen anderer Staaten ab.

Finanzminister Ueli Maurer hatte die Pläne der OECD im Juni im Nationalrat angesprochen. «Das könnte unser Steuersystem auf den Kopf stellen», sagte er. Je nach Ausgestaltung drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Dies könnte zu Sparprogrammen oder Steuererhöhungen für natürliche Personen führen. (awp/mc/pg)

OECD

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