Halterinnen und Halter von E-Autos sollen ab 2030 Steuern bezahlen

Bern – Der Bundesrat will Elektrofahrzeuge ab 2030 besteuern. Er schlägt zwei Varianten vor: eine Besteuerung pro in der Schweiz gefahrenem Kilometer und eine Besteuerung auf dem Strom zum Laden. Der nötigen Verfassungsänderung müssten Volk und Stände zustimmen.
Die neue Steuer soll die Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicherstellen, wie Verkehrsminister Albert Rösti am Freitag in Bern vor den Medien sagte. Mit der geplanten Abgabe reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs, die zu einem Rückgang der Einnahmen aus der Mineralölsteuer, die von Halterinnen und Haltern von Verbrennerfahrzeugen bezahlt wird, führt.
Konkret gehe es um Einnahmen von über vier Milliarden Franken jährlich aus der Mineralölsteuer, sagte Rösti. Diese müssten am Ende der Dekarbonisierung im Jahr 2050 gesichert werden. Sonst werde es ab 2040 mit dem Strassenunterhalt «prekär».
Gleich lange Spiesse für alle Autotypen
Mit den Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden laut dem Bundesrat die Strassen auf Bundesebene zu hundert Prozent finanziert. Weiter fliesse rund die Hälfte der vier Milliarden Franken in die allgemeine Bundeskasse. Die Gelder werden unter anderem für Kantonsstrassen, den öffentlichen Verkehr in Agglomerationen, die Bahn oder die Güterverlagerung verwendet.
Um den Wegfall der Einnahmen zu kompensieren, soll ab 2030 eine neue Steuer auf Elektrofahrzeuge erhoben werden. Der Bundesrat sei überzeugt, dass Halterinnen und Halter von E-Autos einen gleichwertigen Betrag wie Halter und Halterinnen von Verbrennerfahrzeugen leisten sollten, sagte Rösti. Unter dem Strich sollen die Einnahmen für den Bund stabil bleiben.
Bis 2030 werde die Elektromobilität indirekt weiterhin bevorzugt. «Das ist wichtig», so Rösti. Mit der Einführung der Steuer würde dieser komparative Anreiz wegfallen. Der Bundesrat gehe aber davon aus, dass bis zu dieser Frist der Kaufpreis von Elektroautos sinken werde und dieser Typ Fahrzeug dann auch mit herkömmlichen Autos wettbewerbsfähig werde.
Falls die Elektromobilität nach 2030 weiter mit Anreizen unterstützt werden müsse, könne dies über das CO2-Gesetz geschehen. Ob und welche Massnahmen ergriffen würden, werde die Entwicklung zeigen, so der Verkehrsminister.
Variante nach gefahrenen Kilometern
Für die neue Steuer schlägt die Landesregierung zwei Varianten vor. Die sogenannte Variante «Fahrleistung» sieht eine Abgabe pro gefahrenem Kilometer vor. Dabei würde sich der Tarif nach der Fahrzeugart und dem Fahrzeuggesamtgewicht richten. Durchschnittlich betrüge der Tarif für ein Auto 5,4 Rappen pro Kilometer, so der Bundesrat.
Der Kilometerzähler im Auto diene dabei als Haupterhebungsquelle. Als zweiter Faktor müsste eruiert werden, ob das Auto im Inland oder im Ausland fuhr, denn die Abgabepflicht gelte lediglich für in der Schweiz gefahrene Kilometer.
Der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs hätte die Wahl zwischen einer Selbstdeklaration und einer Erfassung über ein Gerät. Ob das Gerät Geo-Daten an den Bund übermitteln würde, blieb unklar. Der Bund würde diese aber nicht nutzen, sagte Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), an der Medienkonferenz. Die Wahlfreiheit sei unter anderem für Personen, die skeptisch seien.
Variante analog zum Tanken
Bei der Variante «Ladestrom» würde analog der Mineralölsteuer eine Steuer auf den Strom beim Laden erhoben. Die Steuer würde sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Ladestationen anfallen. Dabei müssten alle Ladestationen mit einem Zähler ausgerüstet werden.
Im Vorschlag des Bundesrats beträgt der Tarif 22,8 Rappen pro Kilowattstunde, wie er weiter schrieb. Die Abgabe gelte unabhängig von der Fahrzeugart.
Verfassungsänderung nötig
Damit die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden, ist eine Verfassungsänderung nötig. Dieser müssten Volk und Stände zustimmen.
Der Bundesrat eröffnete nun zuerst einmal die Vernehmlassung zu beiden Vorschlägen. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. (awp/mc/ps)