6. IV-Revision: Erstes Massnahmenpaket in Konsultation

Die 6. IV-Revision soll nach dem Auslaufen der am 27. September dem Souverän unterbreiteten Zusatzfinanzierung 2018 das Restdefizit des Sozialwerks von gut 1 Mrd CHF beseitigen. Rund 570 Mio werden dabei mit dem ersten Massnahmenpaket gespart, das noch dieses Jahr den Räten zugeleitet wird und 2012 in Kraft treten soll.


Potenzial zur Wiedereingliederung soll besser ausgeschöpft werden
Mit der Rentenüberprüfung will der Bundesrat das Potenzial zur Wiedereingliederung ausschöpfen. Bei somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgien und dergleichen besteht seit 2008 kein Rentenanspruch mehr. Das soll nun auch für laufende Renten gelten, wobei die Betroffenen gezielt betreut und Härtefälle berücksichtigt werden. Begleitung, Betreuung und Schutzregelungen gibt es weiterhin auch bei den Eingliederungsbemühungen aufgrund der üblichen Rentenrevisionen. Bei einer erneuten Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit innert zweier Jahre kann die vorherige Rente zudem mit einem vereinfachten Verfahren wieder aktiviert werden.


Bundesrat glaubt an Aufhebung von 12’500 Renten
Der Bundesrat geht davon aus, dass dank der Rentenüberprüfung zwischen 2012 und 2018 insgesamt 12’500 bzw. fünf Prozent der heute 250’000 (auf 100% umgerechneten) Renten aufgehoben werden können. Danach erwartet er noch 300 zusätzliche Eingliederungen pro Jahr. Der Spareffekt wird auf 230 Mio CHF ab 2018 geschätzt.


270 Mio. Franken Einsparungen durch neuen Finanzierungsmodus
Eine jährliche Entlastung der IV ab 2018 um 270 Mio CHF erwartet der Bundesrat von einer Änderung des Finanzierungsmodus. Er will sicherstellen, dass die bei der IV eingesparten Mittel vollumfänglich dem Sozialwerk zugutekommen und nicht länger teilweise der Bundeskasse.


Bundesbeitrag soll an Wirtschaftsgang angepasst werden
Heute beträgt der Beitrag des Bundes an die IV 38% der Ausgaben des Sozialwerks. Das bedeutet, dass der IV nur 62 CHF gutgeschrieben werden, wenn sie 100 CHF spart. Um 38 CHF wird die Bundeskasse entlastet. Neu soll der Bundesbeitrag nicht mehr den IV-Ausgaben, sondern dem Gang der Wirtschaft folgen.


IV soll Hilfsmittel günstig beschaffen können
Sodann will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die IV Hilfsmittel kostengünstig selber beschaffen kann. Öffentliche Ausschreibungen bei Hörgeräten etwa könnten für echten Wettbewerb und für eine günstigere Versorgung bei gleich hoher Qualität sorgen. Damit liessen sich jährlich zwischen 35 und 50 Mio CHF einsparen.


Mehr Selbstständigkeit dank Assistenzbudget angestrebt
Ein Assistenzbeitrag schliesslich soll es Behinderten ermöglichen, selber Hilfspersonen zur Bewältigung des Alltags anzustellen und so statt im Heim in der eigenen Wohnung zu leben. Diese Massnahme ist für die IV kostenneutral, weil gleichzeitig bei der Hilfslosenentschädigung gespart wird. Zum Assistenzbudget läuft bereits ein Pilotversuch.


Zweites Massnahmenpaket ab 2013
Laut Bundesrat wirkt sich das erste Massnahmenpaket der 6. Revision erst ab 2018 voll aus, weil zuvor die Investitionen insbesondere in die Eingliederung den Spareffekt schmälern. Im Übrigen verbleibt für den nachhaltigen Ausgleich der IV-Rechnung dann noch ein Sparbedarf von etwas über 500 Millionen Franken.


Diese Lücke will der Bundesrat mit dem zweiten Massnahmenpaket schliessen, das 2013 in Kraft treten soll. Mit der Vorlage zur IV Zusatzfinanzierung hat das Parlament diese Botschaft spätestens auf Ende 2010 verlangt. Das Schwergewicht soll ausdrücklich auf der Senkung der Ausgaben liegen.


(awp/mc/ps/17)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert