6. IV-Revision: Firmen sollen Behinderte anstellen müssen

Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen. Die Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der Revision der Invalidenversicherung (IV) die Rente gekürzt oder gestrichen wurde. Mit der 6. IV-Revision sollen 16’800 IV-Rentner wieder eine Stelle finden. Die Quoten-Regelung soll nur bis 10 Jahre nach Inkrafttreten der 6. IV-Revision gelten. Die Quote solle den nötigen Impuls zur Schaffung von genügend Behindertenarbeitsplätzen setzen, sagte Meyer. (awp/mc/ss/20)

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