BAKOM richtet Schlichtungsstelle für Telekommunikation ein

Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ist im neuen Fernmeldegesetz vorgesehen, wie das BAKOM am Montag mitteilte. Das Bundesamt entschied sich, diese Aufgabe selber zu übernehmen und nicht einen Dritten damit zu beauftragen. Dies garantiere die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle von den beteiligten Parteien am besten. Die Schlichtungsstelle soll Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit geben, Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens gehen zu Lasten der beteiligten Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten. Gegenstand einer Schlichtung können zum Beispiel die Anfechtung einer Rechnung, der Abschluss oder die Kündigung eines Vertrags sein. Versagt die Schlichtung, können die Parteien ein Gericht anrufen. (awp/mc/gh)

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