Bank-Leumi: Strafe für Ernst Imfeld gemildert

Eine schriftliche Begründung des Entscheides des Obergerichts liegt noch nicht vor. Aus dem Urteilsdispositiv geht jedoch hervor, dass Imfelds Verteidiger einige Teilfreisprüche erreicht hat. Allerdings bleibt noch unklar, welche genaue Deliktssumme das Obergericht angenommen hat.


Getürkte Devisengeschäfte
Der Betrugsprozess gegen den heute 58-jährigen Imfeld gilt als einer der grössten Wirtschaftsfälle der Schweiz. Laut Anklage hatte der langjährige Direktor der Bank Leumi le-Israel (Schweiz) zwischen Ende 1993 und Dezember 2000 mittels getürkten Devisengeschäften und unauthorisierten Handelstransfers grosse Mengen an Kundengeldern veruntreut. Vier weitere Mitangeklagte waren vom Gericht zu Haftstrafen bis zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden.


Zum Anlagegenie hochgejubelt 
Bedenklich war dabei, dass die Wirtschaftspresse den Täter Imfeld wiederholt als angebliches Anlagegenie hochgejubelt hatte. Der aufwendige Lebensstil des vermeintlichen Wunderkindes des Bankengeschäfts verstärkte den Eindruck des grossen Erfolges – bis sich Imfeld Anfang 2001 selbst anzeigte. Im letzten Mai stand er in einem Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht und entschuldigte sich bei seinen Opfern. Der Ex-Direktor schob allerdings nach, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, jemandem finanziell zu schaden.


Umfassendes Geständnis
Verteidiger Bernard Rambert plädierte trotz eines umfassenden Geständnisses seines Klienten in der Sache bei der rechtlichen Würdigung in vielen Punkten auf Freispruch und reduzierte die Deliktsumme auf noch 20 Mio CHF. In seinem Hauptantrag verlangte er deshalb eine Strafe von nur 18 Monaten, wobei im schlimmsten Fall zweieinhalb Jahre angemessen seien. In seinem am Mittwoch eröffneten Urteil ist das Obergericht nun in weiten Teilen dem Bezirksgericht gefolgt. Es hat Imfeld wegen mehrfacher schwerer Veruntreuung, Betrugs, Misswirtschaft, mehrfacher Urkundenfälschung sowie der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Bisher hat Imfeld erst 65 Tage der Strafe abgesessen.


Strafsenkung auch für drei Mitangeschuldigte
Dank des Dispositives ist zudem klar, dass auch drei Mitangeschuldigte in den Genuss von Strafsenkungen gekommen sind. Sie wurden wegen Gehilfenschaft oder Misswirtschaft zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie 21 Monaten verurteilt. Der dritte Geschäftsmann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 80 CHF. Den Angeklagten werden dagegen die Prozesskosten teuer zu stehen kommen. Bereits das Bezirksgericht hatte Aufwendungen von über einer 0,5 Mio CHF geltend gemacht. Das Obergericht setzte eine Gerichtsgebühr von 100’000 CHF fest. Über die Hälfte davon soll alleine Imfeld tragen. Mit den meisten finanziellen Forderungen der Geschädigten werden sich Zivilrichter befassen müssen. (awp/mc/ps/27)

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