Bankgeheimnis: Verfassungsrechtlicher Schutz bringt nichts


Die Bankiervereinigung ist gegen eine Verankerung des Bankgeheimnis in der Bundesverfassung «Ein verfassungsrechtlicher Schutz bringt uns nicht weiter», sagt CEO Urs Roth in einem Interview mit der «HandelsZeitung».


Sieht Bankgeheimnis mindestens bis 2014 gewahrt: Urs P. Roth.
Roth plädiert stattdessen, die Ungleichheiten in den kantonalen Steuerrechten zu beseitigen. «Im Steuerharmonisierungsgesetz wäre eine Bestimmung aufzunehmen, die das Bank-Kundengeheimnis im Steuererhebungsverfahren schützt», sagt er in der «HZ» vom 15.9..

Kein Geldabfluss erwartet
Einen Geldabfluss aus der Schweiz wegen der EU-Zinsbestteuerung, die im nächsten Sommer in Kraft tritt, erwartet Roth nicht. «Die neuen Regelungen gelten innerhalb der EU und an anderen europäischen Finanzzentren. Ums sie zu umgehen, müssten die Bankkunden den alten Kontinent verlassen.»

Bankgeheimnis bis 2014 abgesichert
Auch wenn die Regierungen von konkurrierenden Finanzplätzen weiter Druck ausüben würden, sieht Roth das schweizerische Bankkundengeheimnis durch die bilateralen Verträge mit der EU bis etwa ins Jahr 2014 abgesichert. (awp/scc/pds)


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