Bankiervereinigung warnt vor Umgehung des Bankgeheimnisses

Die Schweiz dürfe nicht über die Rechtshilfe in die Rolle eines reinen Informationslieferanten gedrängt werden, sagte SBVg-Geschäftsleiter Urs Roth an der Jahresmedienkonferenz der Bankiervereinigung in Zürich.


Strafverfahren vorschieben
Es bestehe der Verdacht, dass ausländische Justizbehörden mittels vorgeschobener Strafverfahren versuchen könnten, über den Umweg der Rechtshilfe an finanzielle Informationen heranzukommen. Das stelle einen klaren Missbrauch der Rechtshilfe dar. Die wachsende Zahl von Rechtshilfegesuchen verlange eine noch aufmerksamere Beachtung von rechtsstaatlichen Kriterien bei der Gewährung von Rechtshilfe durch die Justizbehörden, sagte Roth. Eine summarische Prüfung der formellen Anforderungen alleine reiche nicht.


Genauere Regelung
Auch die Sachverhaltsdarstellung müsse genauer geprüft werden, um sicher zu gehen, dass auch wirklich strafwürdiges Verhalten Gegenstand des ausländischen Verfahrens bilde und dies nicht bloss vorgeschoben werde. Suspekte oder fragwürdige Gesuche seien abzulehnen. Die Einführung der Zinsbesteuerung sei in der Schweiz ohne nennenswerte Probleme angelaufen, sagte Roth weiter. Wie viel Geld nach Europa überwiesen worden sei, könne noch nicht gesagt werden. (awp/mc/as)

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