BFW Liegenschaften AG: Minderheitsaktionäre beantragen Traktandum

Das Traktandierungsbegehren betrifft (i) Wahl eines Vertreters der Aktionäre der Namenaktien A in den Verwaltungsrat (Art. 709 OR), (ii) Statutenänderung: Einführung von Einheitsnamenaktien, (iii) Aktienrückkauf zwecks Kapitalherabsetzung, (iv) drei Konsultativabstimmungen zu strategischen Fragen sowie (v) Wahl eines Sachverständigen zur Prüfung der Geschäftsführung oder einzelner Teile davon (Art. 731a Abs. 3 OR).


Begehren in Prüfung
Der Verwaltungsrat der BFW Liegenschaften AG beurteilt zur Zeit, in wie weit die Begehren der Minderheitsaktionärsgruppe als Traktanden zugelassen werden und wie die Empfehlungen des Verwaltungsrates zu den traktandierten Anträgen lauten werden. Zudem wurde nach Eingang des Traktandierungsbegehrens auch ein Gespräch mit den antragstellenden Minderheitsaktionären vereinbart, welches noch nicht stattgefunden hat, weshalb es der Verwaltungsrat gegenwärtig als verfrüht erachtet, zu den einzelnen Begehren Stellung zu nehmen.


Generalversammlung voraussichtlich am 31. März 2009
Weitere Angaben zu den einzelnen Traktandierungsbegehren und den entsprechenden Anträgen des Verwaltungsrates werden der Einladung zur Generalversammlung, welche voraussichtlich am 31. März 2009 veröffentlicht wird, zu entnehmen sein. (bfw/mc/ps)

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