BHG: Deutsche Bank und Breuer zu Schadenersatz an Leo Kirch verpflichtet

Eine Haftung des grössten deutschen Bankhauses für den Zusammenbruch des gesamten Medienimperiums lehnte das Karlsruher Gericht jedoch ab. Nach dem Urteil steht fest, dass sowohl die Bank als auch Breuer persönlich für alle Schäden haften, die dieser Gesellschaft durch das umstrittene Interview im Februar 2002 entstanden sind. Damit muss in einem neuen Prozess geklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob er nicht schon durch die damalige Situation des bereits angeschlagenen Kirch-Konzerns verursacht wurde. (Az: XI ZR 384/03 vom 24. Januar 2006)


Aussergerichtliche Einigung empfohlen
Gerd Nobbe, Vorsitzender des BGH-Bankensenats, riet den Anwälten dringend, sich aussergerichtlich zu einigen. «Dr. Kirch muss sich allerdings von der Vorstellung ver abschieden, mit Hilfe einer Klage den Zusammenbruch seines Konzerns rückgängig zu machen.» Auch der Deutschen Bank legte er nahe, im Hinblick auf ihr Image Entgegenkommen zu zeigen. Die Erfolgsaussichten eines neuen Prozess sind unter den Beteiligten umstritten. Nach den Worten seines Anwalt Wolf-Rüdiger Bub erwägt Kirch eine Schadensersatzklage in dreistelliger Millionenhöhe. Die Chancen einer Einigung hingen vom Verhalten der Bank ab, sagte er in Karlsruhe. Auch der frühere Kirch-Vize Dieter Hahn bezeichnete den Schaden als erheblich: «Er dürfte selbst für die Deutsche Bank bilanziell relevant sein.»


Deutsche Bank bezweifelt Schaden
Ein Vertreter der Deutschen Bank dagegen bezweifelte, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Das Urteil wertete er als zufrieden stellend: «Der Zusammenbruch des Kirch-Konzerns kann nicht der Deutschen Bank oder Herrn Breuer angelastet werden.»


Aussagen über Kreditwürdigkeit als Auslöser des Streits
Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits ist ein am 4. Februar 2002 ausgestrahltes Interview des Fernsehsenders Bloomberg TV. Darin hatte der damalige Deutsche-Bank-Chef über Kirchs Kreditwürdigkeit gesagt: «Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.» Zwei Monate später meldete die erste Kirch-Gesellschaft Insolvenz an.


Vertragliche Pflichten verletzt
Nach den Worten des BGH hat die Deutsche Bank damit ihre vertraglichen Pflichten gegenüber der Printbeteiligungs GmbH verletzt, die mit einem Darlehen von 1,4 Milliarden DM (heute knapp 720 Mio. Euro) Kunde der Bank war. Die Interviewäusserungen seien unter Berücksichtigung des Ansehens der Deutschen Bank und Breuers in der Kreditwirtschaft geeignet gewesen, «die Aufnahme dringend benötigter neuer Kredite durch Dr. Kirch und die Gesellschaften seines Konzerns erheblich zu erschweren», argumentierten die Richter.  Beuer selbst sei zwar nicht vertraglich, wohl aber wegen eines «Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb» haftbar. Dagegen lehnte der BGH persönliche Ansprüche Kirchs sowie seiner Konzernholding ab. (awp/mc/gh)

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