Brüssel nicht zufrieden mit Erklärungen zu Vorwurf wegen Steuerprivilegien

Die Schweizer Mission in Brüssel habe auf die Anfrage der EU- Kommission geantwortet, sagte der Missionssprecher am Dienstag. Das rund drei Seiten lange Schreiben, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, verweist ausführlich auf den rechtlichen Rahmen der Schweizer Unternehmensbesteuerung (Bund, Kantone und Gemeinden).


Steuerprivilegien nicht beeinträchtigt
Bilanzierend kommt Botschafter Bernhard Marfurt, der den Brief unterzeichnete, zum Schluss: «Wir sehen nicht, wie die kantonale Besteuerung der Schweiz bezüglich der Unternehmen den Handel (…) von Waren, um den es in der Anwendung des Abkommens geht, berühren kann.» Konkret wird also aus Schweizer Sicht der Handel zwischen der Schweiz und der EU durch die Steuerprivilegien nicht beeinträchtigt.


Brüssel nicht zufrieden
Mit der Antwort ist man in Brüssel nicht zufrieden. In einer vorläufigen Bilanz der zuständigen Juristen der EU-Kommission wurden die EU-Staaten bereits Mitte November informiert, dass man «annehme», es handle sich bei den Steuerpraktiken der Kantone Zug und Schwyz um unerlaubte staatliche Beihilfen, wie ein Diplomat damals auf Anfrage sagte. Gemäss Informationen in Brüssel wurde diese juristische Begründung auch an die Schweizer Mission geschickt. Auf die Argumentation werde im Antwortschreiben der Schweiz überhaupt nicht Bezug genommen, lautete nun die Kritik. In Brüssel sei man zudem der Ansicht, dass der Einfluss auf den Handel nicht genau nachgewiesen werden müsse, hiess es am Dienstag weiter.


EU-Mitgliedstaaten aufgerufen
Die EU-Kommission will das Thema beim Gemischten Ausschuss Schweiz – EU vom 15. Dezember zur Sprache bringen. Zuvor sind noch die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sich dazu zu äussern. Die EU-Kommission rechnet «mit voller Unterstützung der EU-Mitglieder», wie verlautete. Die EU-Kommission hatte Ende September die Schweiz schriftlich um Informationen über die kantonalen Steuerpraktiken für Unternehmen angefragt. Dabei ging es um Klärung, ob die Steuerprivilegien, die verschiedene Kantone nur Holdinggesellschaften ohne wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz gewähren, unerlaubte staatliche Beihilfen und damit eine Verfälschung des Wettbewerbs und eine Verletzung des Freihandelsabkommens darstellten. (awp/mc/gh)

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