Bundesanwaltschaft: 365 Verfahren resultieren in 3 Anklagen

Die Erfolgszahlen der Bundesanwaltschaft (BA) hat der Bundesrat auf Anfrage des Thurgauer SVP-Nationalrats J. Alexander Baumann vorgelegt. Sie geben jenen Kritikern Auftrieb, die seit längerem bemängeln, bei der BA stimmten Aufwand und Ertrag nicht überein. Aus der Zusammenstellung geht hervor, dass die BA zwischen 2002 und 2005 total 365 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eröffnet hat, die komplexe Fälle von organisierter Kriminalität oder Geldwäscherei betrafen.


Anklage erst in drei Fällen
Die Zahl der Anklagen konnte damit nicht Schritt halten. Bisher wurden erst drei Fälle zur Anklage gebracht, zwei im Jahr 2004 und einer 2005. 141 Verfahren wurden entweder vor oder dann nach der Voruntersuchung durch einen eidgenössischen Untersuchungsrichter wieder eingestellt. Die übrigen Verfahren befinden sich immer noch in verschiedenen Ermittlungsstadien bei der BA oder einem Untersuchungsrichter.


Aufwand und Ertrag weit auseinander
Auch bei den Sperrungen von Vermögen klafft zwischen den eingeleiteten und den abgeschlossenen Verfahren eine beträchtliche Lücke: Zwischen 2002 und 2005 erhielt die Bundesanwaltschaft 339 Rechtshilfegesuche, wobei in 67 Fällen eine Sperrung von Vermögen beantragt wurde. In 55 Fällen wurden effektiv Konten gesperrt, etliche davon mussten aber später wieder vollständig freigegeben werden. Nur in sechs Fällen konnten die gesperrten Vermögen schliesslich an die gesuchstellende ausländische Behörde herausgegeben werden.


Bundesanwaltschaft unter der Lupe
Diese Zahlen untermauern den Befund, den das Bundesstrafgericht im vergangenen Juli in einem vertraulichen Bericht gezogen hat: Die Richter aus Bellinzona bezeichneten es damals als unbefriedigend, dass es nur in so wenigen Verfahren zu einer Anklage kam. Das Verhältnis von Ermittlungen und deren Abschluss mit einer Anklage müsse besser werden. Auch Justizminister Christoph Blocher ist wegen der anhaltenden Kritik an der BA bereits aktiv geworden. In seinem Departement sowie am Bundesstrafgericht läuft immer noch eine ausserordentliche Überprüfung. Die Ergebnisse werden noch im Herbst erwartet.


Roschacher zieht Konsequenzen
Auf die Kritik reagiert hat auch der frühere Chef der Strafverfolgungsbehörde, Valentin Roschacher. Er hat sein Amt als Bundesanwalt Anfang Juli zur Verfügung gestellt, weil er von der permanenten Auseinandersetzung um seine Person und um die Arbeit der BA genug hatte.

(NZZ/mc/hfu)

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