Bundesrat regelt Verwendung der Vermögenserträge der Publica

Nach dem Gesetz entscheidet der Bundesrat über die Verwendung des PUBLICA-Vermögenserträge. Um 152,8 Mio CHF hat er nun eine Rückstellung für Langlebigkeit erhöht, um 87,2 Mio eine Rückstellung für Risikoschwankungen bei Tod und Invalidität.


Mit 212,6 Mio kann die PUBLICA eine Rückstellung für hängige Schadenfälle bilden. 34,9 Mio CHF entfallen auf Rückstellungen für Sonderereignisse, 177,6 Mio dienen dem Aufbau von Schwankungsreserven.


Seit Anfang dieses Jahres müssen die Vorsorgeeinrichtungen die Regeln zur Bildung von Rückstellungen und Reserven in einem Reglement festhalten. Der Bundesrat hat das Reglement der PUBLICA genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. (awp/mc/as)

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