Bundesrat will schriftliche Bestätigung der USA bezüglich SWIFT-Datenschutz

Ende Juni 2006 hatte die «New York Times» aufgedeckt, dass die CIA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dank einer Zwangsanordnung der USA Zugang zu Daten über den internationalen Zahlungsverkehr erhielt. Betroffen war das System SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), das seinen Hauptsitz in Belgien und eine seiner Filialen in Zürich hat.


GPK des Nationalrats kritisiert Bundesrat
Der Bundesrat sah in der Weitergabe von Transaktionsdaten durch die SWIFT an die amerikanischen Behörden keine Verletzung der Bankgeheimnisses. In einem Bericht vom April 2007 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates seine Haltung als «zu passiv»: Bundesrat und Finanzdepartement seien ihrem Verfassungsauftrag zum Schutz der Privatsphäre nicht gerecht geworden.


Die GPK ersuchte den Bundesrat, auf zwischenstaatlicher Ebene eine Lösung anzustreben, welche die Grundsätze des schweizerischen Datenschutzes respektiert. Die Landesregierung hat am Mittwoch ihre Stellungnahme zum Bericht des parlamentarischen Aufsichtsorgans verabschiedet.


Verantwortung primär bei datenverarbeitenden Finanzinstituten
Vorweg weist der Bundesrat darauf hin, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes primär bei den datenverarbeitenden Finanzinstituten liege. Diese seien denn auch dazu übergegangen, ihre Kunden aktiv über die Datenschutzrisiken bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen zu informieren.


Schweiz verlangt schriftliche Bestätigung für Gleichbehandlung
Wie der Bundesrat weiter schreibt, hat das US-Finanzministerium Ende Juni 2007 der EU ein Schreiben zur Funktionsweise seines Programms zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung (TFTP) übermittelt. Darin würden Zusicherungen über die Kontrollen und Garantien beim Umgang mit den Daten und deren Verbreitung im Rahmen des TFTP abgegeben. Diese Zusicherungen gelten laut Bundesrat für alle der US-Administration zur Verfügung gestellten SWIFT-Daten – unabhängig davon, wo sich das Finanzinstitut befindet, von dem die Daten stammen. Der Bundesrat möchte sich nun von den USA schriftlich bestätigen lassen, dass der Datenschutz in diesem Sinne auch für Transaktionen mit Beteiligung schweizerischer Finanzinstitute garantiert ist. (awp/mc/pg)

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