Cassis-de-Dijon: Parlament stimmt EU-Regelung zu

Importe müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Bewilligung erhalten, um auf den Markt gebracht werden zu können. Dies bestimmt das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse (THG), das beide Räte auf Antrag der Einigungskonferenz gebilligt haben.


Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz»
Die Übernahme des in der EU geltenden Cassis-de-Dijon-Prinzips gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz». Es geht darum, Behinderungen des Warenverkehrs abzubauen. Es wird damit gerechnet, dass sich die Importe um rund 2 Mrd CHF verbilligen.


Produktesicherheitsgesetz verabschiedet
Flankierend zum THG verabschiedete das Parlament ein Produktesicherheitsgesetz, das die EU-Normen des europäischen Binnenmarktes übernimmt. Danach werden Schweizer Produkte den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen müssen wie Erzeugnisse der EU. Damit entfallen kostentreibende Doppelprüfungen.


Voraussetzung für RAPEX-Teilnahme
Das neue Gesetz schafft zudem die Voraussetzung, dass die Schweiz an RAPEX teilnehmen kann, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter im Nicht-Lebensmittelbereich. Es geht um unter Strom stehende Toaster, Kindervelos mit mangelhaften Bremsen und Kühl- und Gefrierapparate, die in Brand geraten können.  (awp/mc/pg/13)

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