Cassis-de-Dijon-Prinzip – Einführung wegen vieler Ausnahmegesuche gefährdet

Für hunderte von Handelsprodukten hat die Schweiz Vorschriften, die von jenen der EU abweichen. Das erschwert und verteuert Import und Verkauf. Parlament und Bundesrat wollen deshalb Produkte, die in der EU frei zirkulieren können, auch in der Schweiz zulassen. Damit würde das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip übernommen.


128 Ausnahmebegehren
Die Umsetzung ist allerdings nicht so einfach. In einer ersten Ämterkonsultation zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse seien 128 Ausnahmebegehren gestellt worden, sagte Christophe Hans, Sprecher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD), am Montag zu Berichten der «SonntagsZeitung» und der «NZZ am Sonntag». 22 davon konnten inzwischen bereinigt werden. Aber die verbleibenden 106 Ausnahmebegehren seien immer noch viel zu viele, sagte Hans. Mit so vielen Ausnahmen drohe die Gesetzesrevision zur Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu scheitern.


Eindämmen der Ausnahmeflut
Volkswirtschaftsminister Deiss habe deshalb am vergangenen Mittwoch seine Bundesratskollegen, welche die Einführung des Prinzips im letzten Mai unterstützten, in die Pflicht genommen, sagte Hans. Die Departemente sollten sich darum bemühen, dass ihre Bundesämter sich bei den Ausnahmebegehren auf ein Minimum beschränken. Dass ein Eindämmen der Ausnahmeflut möglich ist, zeigt gemäss Hans die Tatsache, dass es im EVD nach einer Intervention von Bundesrat Deiss bereits gelungen sei, rund die Hälfte der ursprünglich beantragten Ausnahmen zu streichen.


Abschottungen
Weiter abschotten möchten die zuständigen Bundesämter die Schweiz etwa bei folgenden Produkten: Für Velos sollen weiterhin höhere Sicherheitsvorschriften gelten, für Sportboote tiefere Lärmgrenzen und für gefährliche Chemikalien eingeschränkte Erhältlichkeit.  Weiterhin gelten sollen zum Beispiel auch eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen oder das Kupierverbot für Hunde. Vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden sollen auch die Medikamente. Dafür machte sich in der Anhörung die Zulassungsstelle Swissmedic stark.


Liste markant verkürzen
Gelingt es, die Liste mit den Ausnahmen markant zu verkürzen, soll laut Hans nach der Sommerpause die Vernehmlassung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip gestartet werden. Damit ist klar, dass das Ziel des Bundesrats nicht mehr erreicht werden kann, noch in diesem Jahr dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten. (awp/mc/gh)

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