CH: AHV/IV-Renten steigen 2009 um 3,2 Prozent – Mehrkosten von 1’319 Mio CHF

Die Ergänzungsleistungen (EL) betragen neu 18’720 CHF pro Jahr für Alleinstehende, 28’080 CHF für Ehepaare und 9’780 CHF für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angehoben.


Anpassungen
Der Bundesrat hat gleichzeitig die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber angepasst. Die untere Grenze der Beitragsskala beträgt neu 9’200 CHF, die obere 54’800 CHF. Bei unveränderten Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 445 auf 460 CHF jährlich, der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV von 740 auf 764 CHF und jener der freiwilligen IV von 124 auf 128 CHF.


Mehrkosten von 1’319 Mio CHF
Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von 1’319 Mio CHF (1’106 Mio für die AHV und 213 Mio CHF für die IV), wovon 297 Mio CHF zu Lasten des Bundes gehen. Der Bund beteiligt sich zu 19,55% an den Ausgaben der AHV und zu 37,7% an jenen der IV.


Neuordnung des Finanzausgleichs
Seit dem Inkrafttreten der Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) am 1. Januar 2008 leisten die Kantone keinen Finanzierungsanteil mehr an die individuellen Leistungen der AHV und IV (Renten und AHV/IV-Hilflosenentschädigungen). Die Anpassung der Ergänzungsleistungen verursacht Kosten von 2 Mio CHF.


Eintrittsschwelle erhöht
Im Gleichschritt mit der Anpassung der AHV/IV-Renten wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 23’205 auf 23’940 CHF erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt von 19’890 auf 20’520 CHF.


Maximaler Steuerabzug
Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst. Er steigt von 6’365 auf 6’566 CHF respektive von 31’824 auf 32’832 CHF.


Erwerbsersatz- und Mutterschaftsentschädigung angepasst
Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Erwerbsersatz- und die Mutterschaftsentschädigung angepasst. Der Höchstbetrag der EO-Gesamtentschädigung wurde auf 245 CHF heraufgesetzt, was Kosten von 77 Mio CHF verursacht. 61 Mio CHF davon gehen an Dienstleistende, 16 Mio CHF an Mütter (Taggeld neu 196 CHF).


Letztmals wurden die Renten vor zwei Jahren erhöht
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Letztmals wurden die Renten vor zwei Jahren erhöht. (awp/mc/gh/20)

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