CH Bundesrat: Steuerschulden gehören nicht zum Existenzminimum

Nach Ansicht von Alain Berset (SP/FR) kann es zu einem Teufelskreis führen, dass die Steuern nicht zum unpfändbaren Existenzminium zählen: Wer in einem ersten Verfahren die Gläubiger befriedigt hat, riskiert wegen der Steuern auf dem Lohn sogleich ein zweites Betreibungsverfahren und eine zweite Lohnpfändung.


Steuerschulden seien Teil der Gesamtschulden
Der Bundesrat sieht diese Gefahr nicht. Steuerschulden seien Teil der Gesamtschulden. Würden sie beim Existenzminimum berücksichtigt, wäre einfach der pfändbare Anteil am Lohn kleiner. Rechnerisch dauere es deshalb gleich lang, bis die Gesamtschulden – Steuerschulden und zusätzliche Schulden – beglichen seien.


Steuererlass im Härtefall möglich
Laut Bundesrat können Steuerpflichtigen im Übrigen um Zahlungserleichterungen ersuchen, wenn das Bezahlen der Steuer mit einer erheblichen Härte verbunden ist. In Notlagen sei es auch möglich, die Steuern zu erlassen.


Steuern sind keine existenznotwendigen Ausgaben
Die Steuern seien nicht als absolut existenznotwendige Ausgaben des Schuldners und seiner Familie zu betrachten, hält der Bundesrat weiter fest. Würden sie zum unpfändbaren Existenzminium gezählt, käme dies einer Privilegierung des Staates gegenüber andern Gläubigern gleich.


Quellenbesteuerung unrealistisch
Das Gleiche wäre laut Bundesrat der Fall, wenn Personen, deren Lohn gepfändet wird, automatisch an der Quelle besteuert würden. Zudem würde eine Quellenbesteuerung einen zusätzlichen administrativen Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung auslösen – abgesehen davon, dass zwei Bundesgesetze und die 26 kantonalen Steuergesetze geändert werden müssten. (awp/mc/ab)

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