CH: EU-Kommission will Erläuterungen zu kantonalen Steuersystemen

Bereits vor einigen Jahren hatte ein EU-Parlamentarier verlangt, die EU-Kommission solle direkt mit den Kantonen über Steuerfragen verhandeln. Nun will die EU-Kommission von Bern «Präzisierungen zu gewissen Steuersystemen», wie ein Funktionär in Brüssel auf Anfrage erklärte.


Ein Auskunftsbegeheren – keine formelle Klage
Brüssel befürchtet, diese Praktiken könnten «nicht konform mit den Verpflichtungen des Freihandelsabkommens von 1972 sein, vor allem nicht mit den Verpflichtungen zu den staatlichen Beihilfen», wie der Verantwortliche weiter ausführte. Es sei ein normales Vorgehen, präzisierte er – ein Auskunftsbegehren, nicht eine formelle Klage.


Kantone Zug und Schwyz im Fokus
Explizit erwähnt würden im Schreiben die Kantone Zug und Schwyz, doch die Anfrage beziehe sich allgemein auf die Schweiz. «Wenn nötig» wäre die nächste Etappe nach dem Erhalt und der Analyse der Informationen das Eröffnen von formellen Konsultationen mit der Schweiz, fügte der Funktionär an.


Vorteile begünstigen Ausländer zu Lasten der Schweizer
Verschiedene Steuerbegünstigungen sind seit dem Umzug mehrere Unternehmen aus EU-Staaten in die Schweiz im Fokus des Interesses. Überdies wird in Brüssel darauf hingewiesen, dass die gewährten Vorteile nur die Ausländer begünstigen, zu Lasten der Schweizer. (awp/mc/ab)

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