CH-Hauseigentümerverband will Raumplanung umstrukturieren

Das Nichtbaugebiet umfasse Wald- und Schutzgebiete und diene als Erholungsraum, zur Gewinnung von Rohstoffen und als Standort von Infrastrukturbauten, schreibt der HEV in einem Communiqué vom Dienstag. Diese vielfältigen Ansprüche sollten auch bei der Planung berücksichtigt werden.


Grundnutzungszonen
Für das Nichtbaugebiet schlägt er sechs Grundnutzungszonen vor: Agrar-, Wald-, Infrastruktur-, Erholungs-, Abbau- und Schutzzonen. Damit wird gemäss HEV der Multifunktionalität der Landwirtschaft Rechnung getragen, im Gegenzug könne das Raumplanungsgesetz vom dem «Dschungel der Sonderbestimmungen und Ausnahmen» befreit werden. Zudem sollen die durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht mehr benötigten Gebäude weiterhin zu reinen Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Damit können diese Bausubstanz erhalten bleiben, aber eine ungehemmte Zersiedelung verhindert werden, schreibt der HEV.


Pläne für die Bauzonen
Der Verband hat aber auch Pläne für die Bauzonen: Dort soll eine verdichtete Bauweise gefördert werden, allerdings nicht mit «dirigistischen Massnahmen», sondern durch planerische Flexibilisierung. Die HEV-Forderungen basieren auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe zum Thema Bodenrecht und Raumplanung. (awp/mc/gh)

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