CH: Höhere Mindestlöhne im Gastgewerbe ab 2008

Der Einigung müsse noch von den zuständigen Gremien in den Verbänden abgesegnet werden, teilten Arbeitgeber und Gewerkschaften am Freitag in einem Communiqué mit. Die Einigung unterschrieben haben die Arbeitgeberverbände GastroSuisse, Hotelleriesuisse, Swiss Catering Association sowie die Gewerkschaften Hotel Gastro Union, Syna und Unia.


1,8 bis 1,9 Prozent mehr Lohn
Konkret werden die Monatslöhne der Angestellten ohne Berufslehre um 58 CHF auf 3’300 CHF angehoben, wie Mauro Moretto von der Gewerkschaft Unia auf Anfrage sagte. Das ist ein Plus von 1,8% Die Gehälter der Angestellten mit Berufslehre oder gleichwertiger Ausbildung steigen um 1,9% auf 3’730 CHF. Praktikanten wird künftig 2’115 CHF aufs Konto überwiesen. Dies ist 1,9% mehr als im Vorjahr.


Lohnerhöhung für Kadermitarbeitende
Kadermitarbeitende verdienen je nach Verantwortlichkeitsgebiet monatlich künftig zwischen 4’007 und 4’670 CHF. Kader mit regelmässiger Führung von Mitarbeitenden oder mit höherer Fachprüfung erhalten zwischen 5’600 bis 6’750 CHF.


Durchschnittliche Steigerung um 2 Prozent
Im Durchschnitt ergebe die Einigung eine Steigerung des Mindestlohnes um 2%. Damit bekämen die Angestellten teuerungsbereinigt aus heutiger Sicht eine Reallohnerhöhung von 1,3 bis 1,5%. Dem grössten Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Schweiz seien über 200’000 Mitarbeitende unterstellt, sagte Moretto.


Verbesserungen beim 13. Monatslohn erwünscht
Weitere Verbesserungen wollen die Gewerkschaften beim 13. Monatslohn erreichen. Die diesbezüglichen Verhandlungen würden zusammen mit anderen Themen des L-GAV ab Spätsommer geführt. Heute werde ein voller 13. Monatslohn erst ausbezahlt, wenn der oder die Angestellte länger als 2 Jahre im gleichen Betrieb sei. Damit kämen aber die meisten Beschäftigten nie in den Genuss eines vollen 13. Monatslohnes, sagte Moretto. Denn die Fluktuationsrate im Gastgewerbe sei die höchste aller Branchen.


Verstösse gegen die Arbeitszeiten
Zudem verlangten die Gewerkschaften, dass die vor zwei Jahren beschlossenen Massnahmen gegen die Verstösse der L-GAV-Bestimmungen konsequent umgesetzt würden. Am häufigsten seien Verstösse gegen die Arbeitszeiten, sagte Moretto. Stichproben hätten ergeben, dass ein Drittel aller Gastrobetriebe keine Arbeitszeitkontrolle habe und ein weiteres Drittel diese nicht korrekt anwende. Damit würden Überstunden und Ferien nicht richtig abgerechnet, sagte Moretto. (awp/mc/ab)

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