CH-Pauschalbesteuerung: Finanzdirektoren wollen am System festhalten

Dabei habe es keine Stimmen gegeben, die à priori eine Aufhebung des Systems verlangt hätten, sagte danach FDK-Präsident Christian Wanner (SO) am Freitag vor den Medien. «Unisono» sei aber die Ansicht vertreten worden, dass es der Reformen bedürfe und Entscheide brauche, um das System aufrecht erhalten zu können. Lösungsvorschläge soll daher nun die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHSt) erarbeiten.

Vorschläge bis ende Jahr erwartet
Die vom Eidg. Finanzdepartement eingesetzte Kommission bezweckt die Sicherstellung der Steuerkooperation zwischen Bund und Kantonen und setzt sich aus Vertretern des Bundes und der kantonalen Steuerverwaltungen sowie Experten zusammen. Wanner geht davon aus, dass Lösungsvorschläge bis Ende Jahr auf dem Tisch liegen. Auf die Frage nach den Stossrichtungen der möglichen Reformen verwies Wanner im Wesentlichen auf drei Punkte: Es stelle sich etwa die Frage eines höheren Minimalbetrags, der Altersgrenze oder der Zulässigkeit eines Erwerbseinkommens im Ausland. Die KHSt soll sich zudem auch mit allfälligen Übergangsregeln befassen.


Negativfolgen befürchtet
Die FDK begründete zudem in einer Verlautbarung ihr Festhalten an der Pauschalbesteuerung. Dabei hielt sie fest, dass das System über eine langjährige bundesgesetzliche Grundlage verfüge und zudem ein «volks- und regionalwirtschaftlich nützliches Instrument der Steuerpolitik» sowie «Ausdruck der kantonalen Steuerhoheit» sei. Die übermässige Einschränkung oder gar Abschaffung würde dagegen die Steuereinnahmen senken und könnte namentlich «in strukturschwachen Regionen und Gemeinden schwerwiegende Auswirkungen auf die Steuererträge und die Wirtschaft» haben, hält die Konferenz fest: «Die Schweiz würde an Attraktivität verlieren.»


Internationales Doppelbesteuerungsrecht
Weiter verweist die FDK darauf, dass das System mit dem internationalen Doppelbesteuerungsrecht übereinstimme und Einkünfte von Pauschalbesteuerten im Ausland in der Regel dort versteuert würden. Diese seien auch ein «erheblicher Wirtschaftsfaktor», lösten hohe Investitionen aus und tätigten hohe Konsumausgaben. Die Pauschalbesteuerung sei zudem ein «Instrument zur Förderung des Steuerstandortes Schweiz», und auch das Ausland kenne ähnliche oder gar weitergehende Regelungen. Mit der Pauschalbesteuerung könnten schliesslich «Steuersubjekte und -objekte erfasst» werden, die sonst in der Schweiz steuerlich nicht belangt würden.


Pauschalbesterung nimmt zu
Gemäss einer Umfrage bei den Kantonen hat in den letzten Jahren die Pauschalbesteuerung zugenommen. So wurden 2008 in der Schweiz 5003 Personen pauschalbesteuert, gegenüber 3106 im Jahr 1999. Der Ertrag lag 2008 bei 578 Mio. Franken. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede; vorneweg liegen die Waadt, das Wallis und Genf. (awp/mc/gh/31)

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