CH: Revision des Konsumenteninformationgesetzes stösst auf wenig Begeisterung

Die Käufer müssen über die Identität des Anbieters, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung sowie den tatsächlichen Preis ins Bild gesetzt werden.


Ein Widerrufsrecht für Konsumenten
Verletzt ein Anbieter die Informationspflicht, können die Konsumenten neu das Gekaufte zurückbringen (Widerrufsrecht). So sieht es das revidierte Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten vor. Am Freitag ging die Vernehmlassung zur Revision zu Ende.


Coop befürchtet höhere Produktkosten
Coop könne mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen leben, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Allderdings befürchte man bei Coop, dass die Bestimmungen nicht EU-kompatibel seien. Die zusätzliche Information auf Produkten werde zudem kosten, was dann die Konsumenten bezahlen müssten.


Migros einer Meinung mit Coop
Auch die Migros verweist auf die höheren Kosten. Die Revision dürfe deshalb nicht zu perfektionistisch ausfallen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Stossrichtung des Gesetzes werde aber begrüsst. Die Migros würde sich schon lange für transparente Information einsetzen.


Keine Bestimmungen für Produktesicherheit
Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen unterstützt die Revision, bedauert aber Abschwächungen gegenüber der Vorlage von 2004. Die Kommission hätte es gerne gesehen, wenn die ursprüngliche Vorlage nicht aufgeteilt worden wäre und das KIG auch Bestimmungen zur Produktesicherheit enthalten würde.


Bei Konsumentenschutz und -information gebe es gesetzliche Lücken, hält Kommission fest. Damit die Konsumenten ihren Part im freien Wettbewerb übernehmen könnten, brauche es zusätzliche Bestimmungen.


economiesuisse warnt vor Überregulierung
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse hingegen warnt vor einer Überregulierung. Dass es im Bereich der Konsumenteninformation heute nur zwei privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Wirtschafts- und Konsumentenverbänden gebe, könne auch bedeuten, dass es gar keine weiteren Regelungen brauche.


In dieser Form unnötig
Ins gleiche Horn stösst der Wirtschaftsverband Centre Patronal: Trotz der Abschwächungen bei der Informationspflicht sei die Revision problematisch, etwa wegen der neu formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen im Obligationenrecht. Abgelehnt wird vom Centre Patronal auch das Widerrufsrecht. Von den Parteien wird der Entwurf unterschiedlich aufgenommen. «In dieser Form unnötig», urteilt die CVP. Die SVP bleibt bei ihrem Nein aus der Vernehmlassung von 2004. Das geltende KIG genügt ihr.


Allgemeine Unzufriedenheit bei den Parteien
Die FDP weist den Vorschlag zurück. Sie fragt sich, ob angesichts der Folgen für die Preise ein überproportionierter Konsumentenschutz im Interesse der Bürger liege. Nicht zufrieden ist auch die SP. Sie allerdings wünscht sich griffigere Konsumentenrechte und statt der Teilrevision ein Rahmengesetz. (awp/mc/ab)

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