CH-Steuerstreit: EU will verhandeln

Die Zustimmung erfolgte ohne Diskussion auf Ministerebene. Die zuständige EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner zeigte sich zufrieden über die Erteilung des Verhandlungsmandats für «Gespräche mit der Schweiz», wie sie in einer Mitteilung erklärte. «Wir werden uns im Sinne des Mandates um eine für beide Seiten akzeptable Lösung bemühen», so Ferrero-Waldner weiter. Sie betonte erneut, die EU-Kommission befinde sich nicht in einem «Streit» mit der Schweiz.


EU-Kommissarin äusserte sich optimistisch
«Daher geht es auch nicht um Streitbeilegung, um Recht oder Unrecht, sondern viel mehr um die Überwindung einer Meinungsverschiedenheit, die wir miteinander lösen sollten.» Die EU-Kommissarin äusserte sich optimistisch, dass man eine solche Lösung finden werde.


Bundesrat lehnt Verhandlungen mit Brüssel ab
Der Bundesrat lehnt jedoch Verhandlungen mit Brüssel ab und äusserte bislang nur Bereitschaft für klärende Gespräche. Denn für Bern haben die Steuerfragen nichts zu tun mit dem bilateralen Freihandelsabkommen. Den konkreten EU-Entscheid wollte man nicht kommentieren. Der Schritt der EU werde zur Kenntnis genommen, sagte Jean-Michel Treyvaud, Sprecher des Finanzdepartements, auf Anfrage. Der Bundesrat werde die Angelegenheit an einer der nächsten Sitzungen besprechen, sagte er einzig.


Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen
Seitens der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde betont, es sei davon auszugehen, dass die von der EU beklagten kantonalen Steuerprivilegien als Anreiz dienten, dass bisher in der EU ansässige Unternehmen Holdings in der Schweiz gründeten. Dadurch seien Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen, die wirtschaftlich vergleichbare Aktivitäten entfalten, nicht ausgeschlossen.


Enge wirtschaftlichen Verflechtung
Die deutsche Ratspräsidentschaft betonte weiter die «ausserordentlich enge wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der EU und der Schweiz». Angesichts dessen wäre eine «rasche einvernehmliche Lösung im beiderseitigen Interesse». Die EU-Kommission hatte Mitte Februar in einem einseitigen Beschluss festgestellt, die kantonalen Steuerprivilegien für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften seien nicht vereinbar mit dem Freihandelsabkommen. Gleichzeitig verlangte sie von den EU-Staaten ein Mandat, um mit der Schweiz zu verhandeln. (awp/mc/gh)

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