Crossair-Abstürze: Untersuchungsrichteramt eröffnet Verfahren

Die Bundesanwaltschaft eröffnete anfangs 2004 im Zusammenhang mit den beiden Flugzeug-Abstürzen in Nassenwil und Bassersdorf ein Strafverfahren. Dieses richtete sich gegen Verantwortliche der Fluggesellschaft Crossair und des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung.

Anfangsverdacht nicht beseitigt
Für die Abstürze hatten die jeweiligen Schlussberichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) nahe gelegt. Der Anfangsverdacht gegen sieben Exponenten habe nicht beseitigt werden können, sagte Bundesanwaltschafts-Sprecher Peter Lehmann auf Anfrage der sda zu einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Montag.



Bundesanwaltschaft entscheidet über Anklageerhebung
Das Eidg. Untersuchungsrichteramt erstellt einen Schlussbericht zuhanden der Bundesanwaltschaft, die dann über eine Anklageerhebung entscheiden wird, heisst es in der Mitteilung weiter. Wie lange das Verfahren des Untersuchungsrichteramtes dauert, ist laut Lehmann offen. (awp/mc/gh)

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