DaimlerChrysler drohen Schadenersatzklagen von Anlegern

«Der Verstoss gegen die Publizitätspflichten ist so offenkundig, wie es das bisher noch selten gegeben hat», sagte der Münchner Anwalt Franz Braun, der auf das Recht der Kapitalmärkte spezialisiert ist, den «Stuttgarter Nachrichten» (Dienstag).


Schadenersatz wegen verspäteter Veröffentlichung
Es könne daher «kaum einen Zweifel» geben, dass Anleger, die wegen verspäteter Veröffentlichung von Schrempps Plänen Schadenersatz einfordern, zum Zuge kommen. Anleger, die ihre Daimler-Aktien verkauften, als der Konzern bereits über Schrempps bevorstehenden Rücktritt hätte informieren müssen, könnten den Betrag einklagen, der ihnen entgangen ist, weil sie mit dem Verkauf nicht bis zu offiziellen Bekanntgabe gewartet haben.


Aktienkurs gestiegen
Unmittelbar nach der Veröffentlichung von Schrempps Plänen war der Aktienkurs um rund zehn Prozent gestiegen, was einer Wertsteigerung des Konzerns von mehr als drei Milliarden Euro entspricht. Der Fall Daimler gilt laut Zeitung als erster grosser Testfall für das neue Anlegerschutz- Verbesserungsgesetz.


Rücktrittspläne standen schon vor der Veröffentlichung fest
Offenbar habe Schrempp selbst den Klägern ein wichtiges Beweismittel geliefert, als er kurz nach seiner Rücktrittsankündigung in einem Interview des Magazins «Focus» erklärte: «Ich habe darüber schon seit einiger Zeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper gesprochen. (…) In einem dieser Gespräche haben wir dann festgestellt, dass Ende des Jahres der günstigste Zeitpunkt für einen Führungswechsel ist.» Damit habe Schrempp selbst erklärt, dass seine Rücktrittspläne schon vor der Veröffentlichung praktisch feststanden, schreibt die Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte zuvor in einem Schreiben erklärt, das den «Stuttgarter Nachrichten» vorliegt, die Information über den Rücktritt habe sich bereits bis zu fünf Wochen vor der Bekanntgabe «verdichtet». Tatsächlich veröffentlichte DaimlerChrysler die Rücktrittsabsicht aber erst, nachdem der Aufsichtsrat die Bestellung Schrempps als Konzernchef förmlich verkürzt hatte.


Vertraulichkeit der Information sicherstellen
Diese Verzögerung der Information ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz aber nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Ob diese bei Daimler vorliegen, gilt laut Zeitung als fraglich. So müsse das Unternehmen für die Dauer der Verzögerung die Vertraulichkeit der Informationen sicherstellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Staatsanwaltschaft Stuttgart hätten aber den Ver dacht, dass die Insider-Information frühzeitig nach aussen gedrungen ist.


Information nicht nur verspätet, sondern auch unvollständig
Die Öffentlichkeit sei zudem offenbar nicht nur verspätet, sondern auch unvollständig über die Pläne informiert worden. Denn spätestens bei der offiziellen Bekanntgabe hätte der Konzern nach den geltenden Vorschriften von sich aus darauf hinweisen müssen, wie lange die Informationen zurückgehalten wurden. Auch dies sei nicht erfolgt. Zusätzlich zu möglichen Anlegerklagen drohen dem Konzern daher nach Informationen des Blattes auch Bussgelder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von bis zu 1,2 Millionen Euro : eine Million für eine verspätete und weitere 200.000 Euro für eine unvollständige Veröffentlichung. Ein Konzernsprecher wollte gegenüber dem Blatt keinen Kommentar zu den Vorwürfen abgeben. (awp/mc/ab)

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