Dosé-Rücktritt hat juristisches Nachspiel


Die Umstände um den Rücktritt von Swiss-CEO Dosé werden näher untersucht: Die Bundesanwaltschaft prüft, ob wegen einem Leck bei ihr der Swiss-Verwaltungsrat im Fall Bassersdorf vorzeitig über die Ausdehnung der Strafuntersuchung informiert war.


Insiderinformationen für Swiss-Verwaltungsrat um Pieter Bouw? (pd)
Bundesanwalts-Sprecher Mark Wiedmer hat einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigt. Eine Privatperson habe eine Strafanzeige eingereicht wegen Amtsgeheimnisverletzung seitens der Bundesanwaltschaft. Hinweise vor Dosés Rücktritt
Hintergrund der Anzeige sind die Umstände, die am 10. März zum Dosé-Rücktritt geführt hatten. Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw hatte nach dem Rücktritt Dosés in einem Interview erklärt, die Swiss habe einige Tage vor Dosés Entscheid Hinweise erhalten, gegen wen im Fall des Crossair-Absturzes von Bassersdorf ermittelt würde. Entscheid laut BA erst nach Rücktritt gefallen
In den Medien wurde daraufhin spekuliert, der Swiss-VR sei wegen einem Leck bei der Bundesanwaltschaft vorzeitig informiert worden. Die Bundesanwaltschaft dementierte, der Entscheid, ob, wann und auf wen das von der Bundesanwaltschaft bis dahin gegen Unbekannt geführte Verfahren auszuweiten sei, sei erst einen Tag nach dem Rücktritt Dosés gefallen. (scc/pag)





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