Economiesuisse: Runder Tisch kämpft für tiefere Strompreise

Die Teilnehmer, die sich am Montag zum vierten Mal am Runden Tisch getroffen haben, beschlossen fünf Sofortmassnahmen. Das teilte der Spitzenverband der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse mit. So soll die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Gebühren für die Durchleitung des Stroms verringern. Diese Gebühr liegt derzeit bei 0,9 Rappen pro Kilowattstunde. Die Stromproduzenten hatten für die Durchleitung höchstens mit 0,2 Rappen gerechnet.


Zuschläge für Ökostrom sollen verringert werden
Ausserdem wollen Stromproduzenten und -verbraucher die Zuschläge für Ökostrom verringern. Mit den aktuellen Abgaben von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde würden bis zu 88 Mio CHF zu viel angehäuft, sagte Urs Näf, Leiter Energie von Economiesuisse auf Anfrage. Der Bundesrat müsse den Zuschlag deshalb korrigieren.


Offene Buchhaltungsfragen sollen geklärt werden
Am Runden Tisch forderten die Teilnehmenden als dritte Massnahme die Klärung der offenen Buchhaltungsfragen. Stromproduzenten hatten Anlagen aktiviert, die bereits früher abgeschrieben worden waren. Die Wirtschaft fordert nun präzise Angaben darüber, welche Voraussetzungen für Tariferhöhungen durch Betriebskosten gelten.


Netzbriefmarke soll weitergeführt werden
Mit einem vierten Schritt sollen Grossverbaucher in einer Übergangszeit das bisherige Tarifmodell beibehalten. Mittels Netzbriefmarke waren sie von den Schwankungen des Strompreises geschützt. Das soll nun weitergeführt werden. Als fünfte Sofortmassnahme wollen die Stromproduzenten klären, wie überhöhte Netzpreise im selben Jahr an die Kunden zurückgegeben werden können. Generell hätten die Stromproduzenten Zugeständnisse gemacht, sagte Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer.


Drastische Schritte nicht ausgeschlossen
Sollten diese Sofortmassnahmen bis zur Einführung der neuen Verordnung per 1. Januar 2009 nicht mehr zum Tragen kommen, ziehen die Vertreter von Stromproduzenten und -verbraucher drastische Schritte in Betracht. Als letzte Möglichkeit müsste der Bundesrat die Bestimmungen über die Anrechung der Betriebskosten ausser Kraft setzen. Die Konsequenzen eines solchen Schrittes seien aber schwer abschätzbar, warnen die Teilnehmer des Runden Tisches.


Anpassungen im Stromgesetz notwendig
Mittel- und langfristig brauche es Anpassungen im Stromgesetz, insbesondere eine anreizorientierte Netzwerkregulierung. Zudem sollen die älteren Kernkraftwerke rechtzeitig ersetzt und die Nutzung der Wasserkraft ausgebaut werden. (awp/mc/pg/24)

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