Energiesparziele: sgv gegen «bundesrätliche Planwirtschaft»

Im Begleitschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung macht die Landesregierung drei Gründe für die beabsichtigte Änderung des Art. 8 Energiegesetzes geltend. Erstens ginge es um die Minimierung des Verwaltungsaufwandes, zweitens um die Verkürzung der Verhandlungen und drittens würden die Sparziele nicht erreicht. Der sgv hält diese Gründe schlicht für falsch. Heute läge der Verwaltungsaufwand ganz auf der Seite der Wirtschaft, die ein natürliches Interesse daran habe, diesen Aufwand niedrig zu halten, schreibt der sgv. Gleiches gelte für die Verhandlungen zwischen Bund und Wirtschaft. Was mit der beabsichtigten Änderung wirklich erreicht werden solle, sei eine «planwirtschaftliche Interventionspolitik».


Denkfehler des Bundesrats
Nach Lesart des sgv begeht der Bundesrat mit der beabsichtigten Änderung einen zweifachen Fehler: Erstens sei es falsch zu meinen, dass die Bundesämter durch den direkten Eingriff in die Wirtschaft eigenmächtig formulierte Ziele erreichen können. Vielmehr sei es gerade der technische Fortschritt, der die Wirtschaft befähigt, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, schnelle Massnahmen zu setzen und daraus zu lernen. «Beamte in Bern, fernab jeglicher Praxis, haben diesen Zugang nicht», folgert der sgv. 


«Flucht in fossile Energieträger» als Folge
Ebenfalls ein Fehler sei die Einführung der Energiesparziele allein auf der Basis der Stromeffizienz. Wirkungsvolle Umweltschutzbestrebungen müssten sich auf die Gesamtenergie abstützen. Würden nun die Bundesämter einseitige Stromsparziele vorgeben, wäre eine «Flucht in fossile Energieträger» die natürliche Folge. Der sgv lehnt die beabsichtigte Änderung entschieden ab, weil sie nach seiner Ansicht die funktionierende Freiwilligkeit de facto ausser Kraft setzt und die Wirtschaft bevormundet. Die Änderung blähe den Staatsapparat auf und verursache damit zusätzliche Regulierungskosten. Letztlich habe die Vorlage eine schädliche Wirkung auf unsere Klimapolitik, so der sgv abschliessend.


Mindestlohn für Hausangestellte: «Fehlentscheid»  
In einer zweiten Stellungnahme vom Mittwoch setzt sich der sgv gegen Mindestlöhne für Hausangestellte zur Wehr. Damit werde ein «gefährliches Präjudiz» geschaffen, zumal zum ersten Mal wird für eine Branche in der Schweiz ein gesetzlicher Mindestlohn festgesetzt werde.


«Begünstigung von Schwarzarbeit»
Mit der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft werden ab 1. Januar 2011 für die Hausangestellten Mindestlöhne zwischen 18.20 und 22 Franken eingeführt. Damit sollen festgestellte Lohnunterbietungen in der privaten Hauswirtschaft unterbunden werden. Ausländische Beispiele würden jedoch deutlich aufzeigen: «Gesetzliche Mindestlöhne behindern die Flexibilität des Arbeitsmarktes und erhöhen die Arbeitslosigkeit ? oder begünstigen die Schwarzarbeit.» Der sgv werde sich daher weiterhin gegen gesetzliche Mindestlöhne zur Wehr setzen, heisst es in der Stellungnahme vom Mittwoch weiter. (sgv/mc/ps)

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