EU-Zinsbesteuerung: Bankgeheimnis frühestens auf Frühling traktandiert

Die Ratserklärung, auf die sich die 27 Finanzminister einigen werden, ist bereits abgestimmt, hiess es am Montag von verschiedenen Seiten in Brüssel. «Rasches Voranschreiten» des Geschäfts wird darin gefordert, kommenden Frühling soll den Ministern zudem ein Zwischenbericht vorgelegt werden.


Steinbrück bleibt dran 
Diskussionslos wird die unbestrittene Erklärung aber nicht verabschiedet werden. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück machte bereits verschiedentlich klar, dass er das Thema Bankgeheimnis im Gespräch halten wird – und er wird dies wohl auch am Dienstag in Brüssel tun.


Schlupflöcher stopfen
Die EU-Kommission will mit der Revision der EU-Zinsbesteuerungsregeln, bei denen auch die Schweiz mitmacht, Schlupflöcher stopfen und beispielsweise auch die von Deutschland scharf kritisierten Stiftungen der Besteuerung unterwerfen. Die Quellensteuer, die Österreich, Luxemburg und Belgien (sowie die Schweiz und Liechtenstein) anstelle des Informationsausstausches erheben, wurde mit dem Kommissionsvorschlag Mitte November jedoch nicht in Frage gestellt.


«Übergangsregime der Quellensteuer»
Dass dies einige EU-Staaten, allen voran Deutschland, nicht einfach hinnehmen wollen, ist bekannt. Das «Übergangsregime der Quellensteuer», kam denn auch auf Expertenebene bereits zur Sprache, wie die Erklärung betont. Eine Abkehr müssten die 27 EU-Staaten jedoch einstimmig beschliessen. Und sowohl Luxemburg als auch Österreich wollen am Bankgeheimnis festhalten. (awp/mc/ps/25)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert