Experte zweifelt an Wirksamkeit einer Bonussteuer

Dies sagte Walker, Leiter Steuern bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Im Moment werde sehr auf einer Ideenebene argumentiert. Dazu kämen die Emotionaliät des Themas und Partei-Taktik. Auf der rein technischen Ebene habe er hohe Zweifel an der Tauglichkeit der vorgeschlagenen Bonussteuer: «Wenn ab einem bestimmten Einkommen ein Teil des Lohns oder der Bonus als Teil des Unternehmensgewinns bezeichnet wird, dann steigt folglich der Gewinn und die Steuerlast für die betroffene Firma.»


Relativ wenig Personenvon Bonussteuer betroffen
Der Experte warnt aber: Auf dem «Gewinnteil» des Lohns würden in Konsequenz die 11% Sozialversicherungsleistung (AHV/IV) nicht mehr erhoben, so dass die Steuerlast nur teilweise oder – z.B. bei einer Holding – gar nicht ansteige. «Verfügt die Gesellschaft über grössere Verlustvorträge, so wird die noch effektiv anfallende Gewinnsteuer nur angerechnet und nicht ausbezahlt», so Walker. Eine Bonussteuer würde in der Schweiz relativ wenig Personen betreffen: «International tätige Firmen können vielfach argumentieren, dass die betroffenen Angestellten nicht allein Aufgaben für die Schweizer Gesellschaften wahrnehmen und sie ganz oder teilweise über ausländische Töchter entlöhnen.


«Ich denke nicht, dass dann alle die Koffer packen»
Heute sei der Bonus beim Mitarbeiter in der Schweiz je nach Kanton mit 40 bis 50% besteuert, darin enthalten die 11% Sozialversicherungsbeiträge, gibt Walker zu bedenken. Mit einer Bonussteuer für den Empfänger – angenommen, diese betrüge 10% – stiege dann die Besteuerung auf 50 bis 60%. «Ich denke nicht, dass dann alle die Koffer packen und abwandern», so Walker. Aber je mehr Druck entstehe, desto mehr gebe es Reaktionen. «Grössere Reaktionen gibt es sicher, wenn der einzelne Bonus-Bezüger besteuert wird», so der Experte. (awp/mc/ps/12)

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