Finanzausgleich: Bundesrat schlägt Änderungen vor

Die Überprüfung der Wirksamkeit des neu gestalteten Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ergab, dass die Kantone eine jährliche Mehrbelastung von 100 Mio CHF hatten hinnehmen müssen.


Versprechen zunächst nicht eingehalten
Die Bundeskasse war derweil um 47 Mio und die Sozialversicherungen um 53 Mio CHF entlastet worden. Damit war das Versprechen nicht eingehalten worden, dass der Neue Finanzausgleich für die Kantone haushaltsneutral sein soll. Zunächst hatte der Bundesrat die Mehrbelastung der Kantone nicht ausgleichen wollen, da es sich nur um 4% des gesamten NFA handelt. Die Abweichung sei damit relativ gering und widerspreche dem Versprechen nicht. In Verhandlungen einigten sich der Bund und die Kantone schliesslich, dass der Bund künftig die 100 Mio ausgleicht und zudem den Kantonen 12 Mio CHF für die Verzinsung der von 2008 bis 2011 entgangenen Zinsen bezahlt.


Höherer Lastenausgleich
Wie der Bundesrat in seiner am Mittwoch beschlossenen Botschaft festhält, soll der Bund ab 2012 jährlich 81,2 Mio CHF zusätzlich in den vertikalen Ressourcenausgleich zahlen. Diese Änderung will er in einem Bundesbeschluss vornehmen. Der Grundbeitrag des Bundes an den vertikalen Ressourcenausgleich soll sich damit für die Jahre 2012 bis 2015 auf jährlich 2,317 Mrd CHF erhöhen. Der Lastenausgleich zwischen starken und schwachen Kantonen soll auf 1,631 Mrd CHF steigen. In einem zweiten Bundesbeschluss will sich der Bundesrat verpflichten, in den geografisch-topografischen sowie in den sozio-demografischen Lastenausgleich je 15,4 Mio CHF zusätzlich einzuzahlen.


Forderungen der Grenzkantone berücksichtigt
In diesen beiden Töpfen sollen demnach für Kantone mit viel unproduktiver Fläche (Gebirge) oder mit grossen sozio-demografischen Lasten (Grossagglomerationen) pro Jahr je 370 Mio CHF Franken zur Verfügung stehen. Der Bundesrat will auch Forderungen der Grenzkantone Basel-Stadt, Genf und Tessin berücksichtigen, die Einkommen der Grenzgänger bei der Berechnung des kantonalen Ressourcenpotenzials weniger stark zu berücksichtigen. Gemäss den Plänen des Bundesrats soll die Verordnung dahingehend angepasst werden, dass die Grenzgänger-Einkommen ab 2012 nur noch zu 75% in die Berechnungen einfliessen.


Absage an reiche Kantone
Nicht eingegangen ist der Bundesrat auf Forderungen reicher Kantone wie Zug, die eine Belastungsobergrenze verlangten. Eine Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone gefährdet nach Ansicht des Bundesrats das Ziel des Finanzausgleichs, dass der ärmste Kanton eine Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von mindestens 85% des Schweizer Durchschnitts erreicht. In einer dritten Botschaft schlägt der Bundesrat vor, ins Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich einen Mechanismus einzubauen, wie fehlerhafte Ausgleichszahlungen rückwirkend korrigiert werden können.


Künftige Fehler korrigieren
Die Landesregierung reagiert damit auf den Fall des Kantons St. Gallen, der im ersten Jahr des NFA aufgrund von Berechnungsfehlern 85 Mio CHF zu wenig erhalten hatte. Konkret sollen Fehler korrigiert werden, wenn sie für einen Kanton mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die Erheblichkeitsgrenze wird für alle Kantone einheitlich als Prozentsatz des Ressourcenpotenzials pro Einwohner der Schweiz festgelegt. (awp/mc/ps/17)

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