Finma prüft grenzüberschreitendes Finanzgeschäft genauer

Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister müssten ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft einer vertieften Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Risiken unterziehen, schreibt die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma in einem am Freitag veröffentlichten Positionspapier.


Ausländisches Aufsichtsrecht befolgen
Die Institute hätten Massnahmen zu treffen, um diese Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. «Als Aufsichtsbehörde erwartet die Finma, dass insbesondere das ausländische Aufsichtsrecht befolgt und für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell definiert wird», sagte Finma-Geschäftsleitungsmitglied Urs Zulauf vor den Medien in Genf. Dies kann Folgen haben: So hätten sich bereits zahlreiche Schweizer Institute wegen des Risikos entschieden, bestimmte Kategorien von US-Kunden nicht mehr zu bedienen oder gewisse Dienstleistungen nicht mehr anzubieten, sagte Zulauf.


Personal schulen
Das Personal von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern müsse geschult werden, welche Geschäfte in den einzelnen Ländern erlaubt oder verboten seien. Die Einhaltung dieser Weisungen sei zu kontrollieren, sagte Zulauf. Zudem sei ein griffiges Sanktionsregime zur Ahndung von Verstössen einzuführen. Auch die Vergütungsmodelle müssten so ausgestaltet werden, dass sie die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) nicht bestraften, sondern förderten, sagte Zulauf.


Rechts- und Reputationsrisiken stark zugenommen
Die Finma werde künftig vermehrt prüfen, wie die beaufsichtigten Institute den Risiken in ihrem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft begegnen würden, macht die Behörde deutlich. Denn die Rechts- und Reputationsrisiken aus diesem Geschäft hätten in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies hatte der Fall UBS drastisch vor Augen geführt, deren Kundenberater in den USA reichen Klienten beim Steuerbetrug geholfen hatten. Eine existenzgefährdende Strafklage der US-Behörden konnte nur durch die Herausgabe von tausenden von UBS-Kundendaten und einem 780 Mio. Dollar teuren Vergleich abgewendet werden. Noch nicht vom Tisch ist aber das zivilrechtliche Verfahren der US-Steuerbehörde IRS.


Bankgeheimnis unter Druck aufgeweicht
Die Auswirkungen der UBS-Affäre waren für den Schweizer Finanzplatz einschneidend, zumal auch andere Staaten wie Deutschland und Frankreich ihren Steuersündern die Daumenschrauben anzogen, indem sie unter anderem CDs mit gestohlenen Schweizer Bankkundendaten kauften. Unter dem Druck des Auslands musste die Schweiz ihr jahrzehntelang mit Klauen und Zähnen verteidigtes Bankgeheimnis aufweichen. Verunsicherte ausländische Kunden zogen Milliarden an Schwarzgeldern von hiesigen Banken ab. Und die erwischten Steuersünder dürften in den Steuerverfahren versuchen, sich durch die Preisgabe von Informationen über ihre Bank zu entlasten.


Risiken könnten Volkswirtschaft destabilisieren
Die Risiken aus dem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft könnten nicht nur die Existenz einzelner Institute bedrohen, sondern sogar die ganze Volkswirtschaft destabilisieren, schreibt die Finma. Und die Risiken werden immer grösser. Die USA haben ein neues Steuergesetz (Foreign Account Tax Compliance Act FATCA) erlassen, das 2013 in Kraft treten soll. Damit müssen de facto die Banken weltweit automatisch dem amerikanischen Fiskus Informationen über US-Steuerzahler liefern. Dies werde einen enormen Aufwand bei den Banken verursachen. Einen zweiten Fall UBS will die Finma vermeiden. (awp/mc/ss/23)

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