FL: Parlament hält an anonymen Privatstiftungen fest

Die am Donnerstagabend vom Landtag genehmigte Totalrevision des Stiftungsrechts, die Anfang April nächsten Jahres in Kraft tritt, garantiert den steuerprivilegierten Familienstiftungen Anonymität. Eine Eintragungspflicht ins Öffentlichkeitsregister besteht nur für gemeinnützige Stiftungen.


Rund 50’000 Stiftungen in Liechtenstein
Gemeinnützig sind von den rund 50’000 Stiftungen in Liechtenstein nur deren 500 bis 600. Die anonymen Familienstiftungen sorgten Mitte Februar für Schlagzeilen, weil wohlhabende Deutsche in Verdacht gerieten, dieses Instrument für Steuerhinterziehungen missbraucht zu haben.


Deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre
Aufsehen erregte im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre die spektakuläre Verhaftung des deutschen Postchefs Klaus Zumwinkel, der in der Folge von seinem Posten zurücktrat. Ermittelt wegen mutmasslicher Steuervergehen über Privatstiftungen im Fürstentum wird auch in anderen Ländern. Der stellvertretende Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher hatte schon bei der Vorstellung der Vorlage im Februar betont, mit dem neuen Stiftungsrecht könnten Steuervergehen nicht verhindert werden. Wenn jemand Steuern hinterziehen wolle, könne er es auch in Deutschland tun.


«Herausragende Stellung»
Private Stiftungen geniessen unter allen Rechtsformen des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts laut der Regierung eine «herausragende Stellung». Mit dem neuen Recht wird unter anderem die Stellung des Stifters gestärkt. Ihm obliegen alle Entscheidungen, insbesondere auch jene über den Stiftungszweck, der nicht delegiert werden kann.


Neu geregelter Gründungsvorgang
Eine zentrale Verbesserung sieht die Regierung im neu geregelten Gründungsvorgang. Die Stiftungsurkunde wird nicht mehr beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt hinterlegt, sondern erfolgt mittels Gründungsanzeige. Materiell gepürft wird eine solche Anzeige von einem Treuhänder oder Rechtsanwalt, die dadurch stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Die Stiftungsstruktur in Liechtenstein mit fast nur Familienstiftungen unterscheidet sich grundlegend von jener in der Schweiz. Von den rund 12’000 Schweizer Stiftungen sind nach Angaben von «proFonds», dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen in Basel, über 95% gemeinnütziger Art. (awp/mc/gh/22)

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