Geldwäscherei-Kontrollstelle: Finanzdienstleister sind sensibilisiert
Nach einer Phase des Aufbaus unter dem Regime des 1998 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes hat sich die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) letztes Jahr verstärkt der Marktaufsicht zuwenden können. Die Zahl der Administrativverfahren nahm deshalb gegenüber 2003 von 259 auf 452 zu.
Wenig Zwangsmassnahmen
Firmen bemühen sich
Umsetzung durch Branche
Selbstregulierung bewährt sich
Die im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelte KST wacht darüber, dass die Sorgfaltpflichten im Parabankensektor eingehalten werden. Nicht zu verwechseln ist sie mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Diese geht Geldwäscherei-Hinweisen von Banken und Finanzintermediären nach und leitet sie wenn nötig an die Strafverfolgungsbehörden weiter. (awp/mc/as)