Gewerkschaftsbund fordert flexibles Rentenalter für alle

Immer weniger ältere Arbeitnehmende gehen in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nach. Die Erwerbsquote der älteren Beschäftigten sei in den letzten 15 Jahren ständig gesunken und liege mittlerweile noch bei 67,7%, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien in Bern fest.


Gesundheitliche Probleme
Der freiwillig gewählte Ausstieg (Frühpensionierung) sei heute das Privileg hoher Einkommen. Häufig stehe das vorzeitige Ausscheiden mit gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang. Die IV-Quote der Männer vor dem ordentlichen Rentenalter sei enorm hoch, so Rechtsteiner.


SGB fordert Recht auf flexibeln Übergang in die Pensionierung
Immer häufiger sind laut SGB aber die Fälle des unfreiwilligen Ausscheidens aus dem Erwerbsprozess. Diese Menschen seien meist ohne reale Chancen, im Alter von 55 bis 65 Jahren noch eine Arbeitsstelle finden zu können. Der SGB fordert daher ein Recht auf einen flexiblen Übergang in die Pensionierung. Ältere Arbeitnehmende sollten das Recht auf eine Frühpensionierung in der AHV ab Alter 62 haben. Arbeitnehmende in gesundheitlich besonders belastenden Berufen sollten ab Alter 60 eine Überbrückungsrente erhalten.


Ab 55 Jahren sollen laut SGB die Beschäftigten ausserdem ihren Stellenumfang um 10 bis 20 % kürzen können. Dabei soll die volle Versicherung für den Lohn für 100% bei allen Sozialversicherungen weiter gelten.


Diskriminierungsfreie Alterspolitik
Wer gesund sei und an seinem Arbeitsplatz geschätzt und anständig behandelt und bezahlt werde, der werde in der Regel bis zum ordentlichen Rentenalter weiterarbeiten wollen, heisst es beim SGB. Es brauche eine betriebliche Alterspolitik, welche die Diskriminierung älterer Beschäftigter bekämpfe und vermeide, das gelte insbesondere für die Weiterbildung. (awp/mc/pg)

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